Keine neue BILLA-Filiale in der Salzburger Straße; der Verwaltungsgerichtshof gibt der Gemeinde Recht.

Die Billa AG wollte in Schwanenstadt in der ehemaligen Hofer-Filiale an der Salzburger Straße einen neuen Billa-Markt ansiedeln. Dieses Grundstück liegt in der Flächenwidmung „gemischtes Baugebiet“, weshalb die Stadtgemeinde Schwanenstadt das Bauansuchen zurückwies, denn für Lebensmittelmärkte mit einer Größe ab 600 m² Verkaufsfläche ist die Widmungskategorie „Gebiet für Geschäftsbauten“ erforderlich. Der Gemeinderat hat vor einiger Zeit entschieden, keine neuen Lebensmittelmärkte außerhalb des Stadtzentrums ansiedeln zu lassen.

Dagegen hat die Billa AG berufen. Die Berufung wurde sowohl vom Gemeinderat als auch vom Amt der OÖ. Landesregierung abgewiesen. Daraufhin hat die Billa AG Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof eingebracht. Mit Entscheidung vom 30. Jänner 2014 wurde die Beschwerde abgewiesen, was bedeutet, dass die Rechtsansicht der Gemeinde und des Landes bestätigt wird.

Durch diese Entscheidung ist zu hoffen, dass der Billa-Markt am Stadtplatz als Nahversorger für das Stadtzentrum und das östliche Stadtgebiet (ISG) weiterhin erhalten bleibt und nach modernen Grundsätzen adaptiert wird. Diesbezügliche Verhandlungen zwischen der Billa AG und den Hausbesitzern sind bereits im Gange.

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