AK-Erfolg gegen Bawag P.S.K - Mahnspesen sind rechtswidrig

Mahnkosten von bis zu 55 Euro pro Mahnschreiben. Verzugszinsen auch dann, wenn Kunden/-innen gar kein Verschulden am Verzug trifft. Der Konsumentenschutz der AK Oberösterreich veranlasste wegen dieser Klauseln in Kreditbedingungen der Bawag P.S.K. eine Klage gegen die Bank. Das Gericht gab ihm Recht. AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer fordert nun die Bank auf: „Alle betroffenen Kreditkonten müssen unverzüglich richtig gestellt werden!“

Gesetzwidrig – so lautet das Urteil des Oberlandesgerichtes (OLG) Wien zu mehreren Vertragsbestimmungen in Konsumenten-Kreditverträgen der Bawag P.S.K („SuperschnellKredit“). Die Bank hat kein Rechtsmittel dagegen eingelegt, damit ist die Entscheidung nun rechtskräftig.

Überhöhte Mahnspesen: Unzulässig ist laut Gericht die konkrete Höhe der im Preisblatt vorgesehenen pauschalen Mahnkosten. Diese betragen je nach Mahnstufe ansteigend von 22 bis 55 Euro. Das OLG sieht hier die Gefahr, dass säumigen Kreditnehmern/-innen Kosten verrechnet werden, die im Verhältnis zum offenen Betrag unverhältnismäßig hoch sind. Für das Gericht ist außerdem das Ansteigen der Mahnkosten mit jeder weiteren Mahnung nicht nachvollziehbar.

Keine „Strafzahlungen“ ohne Verschulden: Das Gericht erklärt auch die Bestimmung für rechtswidrig, dass Kunden/-innen bei Zahlungsverzug ein Verzugszinssatz in Höhe von fünf Prozent pro Jahr zusätzlich zu den jeweiligen Sollzinssätzen und Mahnkosten aufgebrummt wird. Das OLG erklärt die Regelung für Konsumenten/-innen im Detail für nicht nachvollziehbar. Die Klausel würde außerdem zur Verrechnung von vertraglichen Verzugszinsen auch ohne Verschulden der Konsumenten/-innen berechtigen.

Was bringt das Urteil für Konsumenten/-innen?

Nach Auffassung der Arbeiterkammer Oberösterreich muss die Bank nun alle laufenden Kredite überprüfen. AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer: „Wenn aufgrund dieser Klauseln Mahnspesen und Verzugszinsen verrechnet wurden, dann muss die Bank die Kreditsalden unverzüglich richtig stellen. Für den Fall, dass die Kredite bereits vollständig zurück bezahlt wurden, hat die Bank entsprechende Rückzahlungen zu leisten.“ Sollten diese Korrekturen nicht durchgeführt werden, wird die AK Oberösterreich weitere rechtliche Schritte zur Durchsetzung des Urteils setzen.

Sammelaktion für Mitglieder der Arbeiterkammer Oberösterreich

Betroffene Mitglieder der AK Oberösterreich, bei denen die BAWAG P.S.K. das laufende Kreditkonto nicht entsprechend korrigiert oder bei bereits zurückgezahlten Krediten keine Rückzahlungen leistet, können sich an den AK-Konsumentenschutz wenden. Die AK wird sie bei der Durchsetzung der Forderungen unterstützen. Kontakt: +43 (0)50/6906-1790 oder konsumentenschutz@akooe.at.

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