LAbg. Rudolf Kroiß räumt mit Vorwürfen und Unwahrheiten bei Arbeitszeit flexibilisierung auf

LAbg. Rudolf Kroiß 
Fotoquelle: Maritsch
LAbg. Rudolf Kroiß Fotoquelle: Maritsch

Wer kennt sie nicht, die Gewerkschaftsmärchen von der 12-Stunden-Zwangsarbeit ohne Überstundenvergütung? Mit welchen verdrehten Wahrheiten und Unterstellungen unsere Arbeitnehmer mittlerweile im Zuge der Diskussion zur Arbeitszeitgesetznovelle verunsichert wurden, ist abenteuerlich, wundert sich Arbeiterkammer- und Betriebsrat LAbg. Rudolf Kroiß über die plumpe sozialistische Angstmache durch SPÖ und ÖGB. Kroiß verweist auf Plakate mit der geschmackvollen Überschrift Gehts 12 Stunden Scheißen und bei der Voest-Betriebsversammlung verteilte Arschkarten. Diese wirkungserhaschende Arbeitskampfrhetorik macht jede sachliche Diskussion unmöglich. Deshalb muss einiges klar gestellt werden“, so Kroiß. ****

Weder wird die generelle Normalarbeitszeit ausgeweitet, noch die generelle Wochenarbeitszeit erhöht. Insbesondere darf die durchschnittliche Wochenarbeitszeit 48 Stunden weiterhin nicht überschreiten (Durchrechnungszeitraum 17 Wochen). Für Wochenend- und Feiertagsruhe ist lediglich eine Ausnahmeregelung für maximal vier nicht aufeinanderfolgende Wochenenden durch Betriebs- oder Einzelvereinbarung ermöglicht worden, wobei diese Ausnahme zu keiner Öffnungszeitenausweitung im Verkauf führen kann. Insbesondere kommt es bei den diversen Zuschlägen zu keinen Verschlechterungen, wie ständig behauptet. Auch bisherige Rahmenkollektivverträge und Betriebsvereinbarungen bleiben bestehen, stellt Kroiß richtig.

Hier die Fakten zum Thema Arbeitzeitflexibilisierung:

- Es bleibt bei 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden in der Woche gesetzlicher Normalarbeitszeit.

- Es KÖNNEN jedoch in Zukunft bis zu 12 Stunden pro Tag gearbeitet werden.

- Freiwillig und mit vollen Zuschlägen oder mit Gleitzeit und einer 4 Tage-Arbeitswoche und mehr Tagesfreizeitblöcken.


- Arbeitnehmer erhalten erstmals einen gesetzlichen Schutz und eine Rechtssicherheit, weitere Überstunden (11. und 12. Stunde) ohne Angabe von Gründen ablehnen zu können. Auch ein Kündigungsschutz ist gegeben. Weder der Unternehmer noch der Betriebsrat kann und soll über den Kopf des Arbeitnehmers entscheiden.

Es wird von der neuen Bundesregierung das umgesetzt, was schon lange in vielen Berufen möglich ist und von Ex-Kanzler Kern in seinem Plan A gefordert wurde. Zukünftig gewinnt die Betriebsratsebene auf Kosten der Rahmenkollektivvertragspartner an Bedeutung, muss Kroiß durchaus äußerst kritisch feststellen, sieht aber auch darin eine Chance, individuellere flexible Betriebslösung zu finden. Deswegen ist es wichtiger denn je, dass Betriebsräte sich ihrer Verantwortung bewusst sind.


Wichtig war die gesetzliche Regelung und nachträgliche Präzisierung der Freiwilligkeit der 11. und 12. Überstunde. Die Wahlfreiheit zwischen Zeitausgleich und Entgeltzahlung inklusive Zuschlägen ist jedenfalls eine Win-Winlösung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, sagt LAbg. Kroiß abschließend.

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