Erstes Corona-Maßnahmenpaket der Stadt Gmunden geschnürt

(V.l.n.r.:) Vizebürgermeister Wolfgang Schlair, Bürgermeister Stefan Krapf und Finanz-Stadtrat Thomas Höpoltseder. 
 
© Stadtgemeinde Gmunden
(V.l.n.r.:) Vizebürgermeister Wolfgang Schlair, Bürgermeister Stefan Krapf und Finanz-Stadtrat Thomas Höpoltseder. © Stadtgemeinde Gmunden

In enger Abstimmung mit der Finanzabteilung des Stadtamtes haben Bürgermeister Stefan Krapf, Vizebürgermeister Wolfgang Schlair und Finanzstadtrat Thomas Höpoltseder ein erstes, temporäres Corona-Maßnahmenpaket der Stadtgemeinde Gmunden erarbeitet. Dieses besteht aus fünf Punkten, die in weiterer Folge laufend evaluiert und bei Bedarf auch erweitert werden. Der daraus resultierende Einnahmenverlust für die Gemeinde bewegt sich im sechsstelligen Eurobereich, doch erscheinen diese Hilfsmaßnahmen unerlässlich, notwendig und zielführend.

„Oberstes Ziel dieses nach intensiven Arbeitsgesprächen geschnürten Paketes ist es, in einem ersten Schritt alle Bereiche der Gesellschaft und des öffentlichen Lebens in dieser schweren und auch wirtschaftlich äußerst belastenden Zeit finanziell zu unterstützen. Es ist eine erste Hilfe für Gmundner Betriebe und Händler sowie für Familien, Arbeitnehmer und zahlreiche Vereine. Alle zusammen sind für die Stadt Gmunden tragende Säulen, die jetzt in der Coronakrise die Unterstützung der Politik dringend brauchen und auch redlich verdienen“, so die drei Vertreter der Gmundner Kommunalpolitik.

Die fünf erarbeiteten Schwerpunkte im Detail:

1) Die Mietenzahlungen für Geschäfts- und Vereinslokale im Besitz der Stadtgemeinde werden bis auf weiteres gestundet.

2) Die Elternbeiträge für die Kinderbetreuung (Krabbelstuben, Nachmittagsbetreuung in Kindergärten und Pflichtschulen) und die Kindergärten sowie die Schulbusbeiträge werden rückwirkend von März bis zum Ende der durch die österreichische Bundesregierung verordneten Schließzeit erlassen.

3) Auf Antrag wird die Einhebung der Kommunalsteuer für all jene Gmundner Betriebe, welche aufgrund des behördlichen Erlasses schließen mussten, für sechs Monate ausgesetzt (Verschiebung der Einhebung).

4) Für Oberflächenparkplätze wird vorerst für den Monat April bei Monatskarten keine Gebühr vorgeschrieben.

5) Gebühren für die Müllentsorgung werden für behördlich geschlossene Betriebe rückwirkend von Mitte März bis zum Ende der Schließzeit nicht vorgeschrieben.

Stefan Krapf, Wolfgang Schlair und Thomas Höpoltseder ergänzen: „Wir hoffen, dass die Stadtgemeinde Gmunden durch diese unbürokratischen Sofortmaßnahmen einen Beitrag leistet, dass alle wichtigen Institutionen unserer Gesellschaft diese turbulenten Zeiten überstehen. Gemeinsam schaffen wir das!“

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