Die „RUMPLING“ auf dem Richtberg - der 33. Erbhof in der Gemeinde Altmünster
Seit über 400 Jahren ist die „Rumpling“ im Besitz der Familie Moser.
Zur feierlichen Überreichung der Urkunde an Familie Franz und Veronika Moser fanden sich Bgm. Hannes Schobesberger, Vizebgm. Hans Schögl und der Ortsbauernobmann Franz Pfifferling ein.
Die Ehrenbezeichnung „Erbhof“ ist eine besondere Anerkennung des Landeshauptmannes für gelebte Bodenständigkeit, Berufstreue zum Bauernstand und Bekenntnis zur Familientradition. Bedingung ist, dass das Anwesen durch mindestens 200 Jahre im ununterbrochenen Besitz der Familie durch Übertragung in männlicher oder weiblicher Linie gestanden und auch nachzuweisen ist.