Denkmalschutz für Teile der Welterberegion „Inneres Salzkammergut“

Hallstatt - Bad Goisern - Obertraun - Gosau

Bei der 71. Sitzung des Arbeitskreises „Ortsbildgestaltung“ der Marktgemeinde Hallstatt wurde ein brisanter Tagespunkt zum Hauptthema.

Das Bundesdenkmalamt will die Orte des Inneren Salzkammergut – Hallstatt, Obertraun, Bad Goisern und Gosau – unter Ensembleschutz stellen. Bürgermeister Alexander Scheutz und Arbeitskreisvorsitzender Wilhelm Heininger fühlen sich vor den Kopf gestoßen und bemängeln, dass Seitens des Bundesdenkmalamtes Wien nicht schön früher eine schriftliche Information erfolgt ist. Die erste mündliche Info erfolgte am 23. 2. 2010 durch BDA Landeskonservator und Präsident des Unesco-Beirates ICOMOS HR Univ. Prof. Dr. Wilfried Lipp an Bürgermeister Scheutz.

Dipl. Ing. Robert Wacha und Mag. Ulrike Breitwieser vom Landeskonservatorat OÖ. Erklärten den Sitzungsteilnehmern nun die Vorgangsweise der Behörde.

Als erster Schritt werden in Hallstatt nun 150 Häuser unter Ensembleschutz gestellt. Dies betrifft die Hausbesitzer des Ortsteiles Markt vom Römischen über den Marktplatz, entlang der Seestraße bis zur Tunneleinfahrt Lahn. Die Seelände und Teile vom Echerntal folgen unverzüglich. In der Maiausgabe des Gemeindejournals wird dieses Thema ausführlich behandelt und diverse Fragen zum Ensembleschutz und seinen Vor- und Nachteilen nachzulesen sein.

Denkmalschutz und Ensembleschutz ist prinzipiell das Gleiche, es werden die Bauwerke Außen und Innen geschützt, d.h. die Hausbesitzer müssen auch mit einer Aufnahme der Innenräume rechnen. Die Aufnahme der Innenräume wird, laut Frau Mag. Breitwieser, nicht sofort erfolgen und mit dem Hausbesitzer terminlich vereinbart. Bei Ändeungen im Innenbereich muss natürlich das BDA vorher informiert werden.

Eine Eintragung des Denkmalschutzes in das Grundbuch ist obligat. Anfang Juni werden die Bescheide, vom BDA als „Vorankündigung“ bezeichnet, zugeschickt. Am Marktgemeindeamt gibt es vom 10. bis 12. Juni 2010 eine Anhörung durch das Landeskonservatorat OÖ.


Hier kann der einzelne Hausbesitzer eine Stellungnahme abgeben und seine Situation erläutern. Die Gesetzeslage erlaubt natürlich nach Erhalt des endgültigen Bescheides eine Berufung bis hin zu einer Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof. Eine Information der gesamten Bevölkerung wird vom Bundesdenkmalamt nicht in Erwägung gezogen.

Wird in Zukunft eine bauliche Änderung an einem denkmalgeschützten Haus notwendig sein, müssen die Gemeinde (Bau- und Ortsbildausschuss), der Naturschutz und das Bundesdenkmalamt in das Verfahren einbezogen werden.

In Hallstatt gibt es bereits einige öffentliche Objekte und Häuser die unter Denkmalschutz stehen und Bürgermeister Alexander Scheutz ist natürlich auch dazu sehr positiv eingestellt, aber den ganzen Ort unter Ensembleschutz zu stellen und die rasche Abwicklung innerhalb drei Monaten, seien für die Marktgemeinde und die noch in Hallstatt lebenden Bewohner, seiner Meinung nach unzumutbar und er ist strikt dagegen. Dipl. Ing. Robert Wacha sieht aber keine Möglichkeit mehr, dieses Verfahren zu verzögern oder überhaupt abzuwenden.

In der Bevölkerung von Hallstatt macht sich bereits eine Verunsicherung und Unmut breit und die ersten Stimmen „Es muss was dagegen unternommen werden“ werden immer mehr und lauter.

Foto: Franz Frühauf
v.l. OBA Wilhelm Heininger, DI. Robert Wacha, Mag. Ulrike Breitwieser, OBP DI. Hans Scheutz

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