Neue Covid-19-Maßnahmen in OÖ treten mit 08.11. in Kraft

Auf Grund stark steigender Infektionszahlen und steigenden Aufnahmeraten von Erkrankten in den Spitälern hat Oberösterreich rechtzeitig neue Corona-Schutzmaßnahmen erlassen. Die entsprechende Verordnung des Landes wurde heute kundegemacht und tritt mit 8. November 2021 in Kraft. Für Mitarbeiter/innen gilt bei der Verpflichtung zur Vorlage eines 2,5-G-Nachweises eine Übergangsfrist bis 22. November 2021.


Nachstehende Regelungen gelten ab Montag, vorbehaltlich etwaiger anderer Regelungen seitens der Bundesregierung.

· Es gilt die 2,5-G-Regel (geimpft, genesen oder PCR-getestet) bei körpernahen Dienstleistungen, für die Gastronomie, Freizeiteinrichtungen und die Hotellerie für Mitarbeiter/innen, Kund/innen und Besucher/innen.

· Für Kultureinrichtungen wie Theater, Kinos, Kabaretts und Konzertsäle gilt die 2,5-G-Regel für Mitarbeiter/innen, Kund/innen und Besucher/innen.

· In Kultureinrichtungen, wie Museen, Kunsthallen, kulturellen Ausstellungshäusern, Bibliotheken, Archiven und Büchereien gilt die 2,5-G-Regel für Mitarbeiter/innen und eine FFP2-Maskenpflicht für Kund/innen und Besucher/innen.

· Bei Veranstaltungen/Zusammenkünften (unter 25 Personen ausgenommen) gilt bis 500 Besucher 2,5-G, bei mehr als 500 Besuchern 2-G.

· Für Spitäler sowie Alten- und Pflegeheime gilt die 2,5-G-Regel für Mitarbeiter/innen und Besucher/innen. Beschränkt wird auch die Anzahl der Besuche, die in Krankenhäusern möglich sein werden. Hier kommt die bekannte 4 x 1-Regel zur Anwendung. Sie bedeutet konkret, dass ein/e Patient/in von täglich einem Besucher für eine Stunde Besuch erhalten kann.

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