Aktuelle Situation Covid-19 in OÖ (Stand 5. November 2021)

Punktuelle Ausreisekontrollen in Bezirken:

In den Bezirken Braunau, Freistadt, Gmunden, Grieskirchen, Perg, Steyr-Land, Vöcklabruck, Ried, Schärding, Kirchdorf, Wels-Land, Rohrbach, gilt schon bisher, und ab Samstag, 6.11., 00:00, auch im Bezirk Steyr-Stadt für alle Personen, die den jeweiligen Bezirk verlassen wollen, eine Ausreise-Testpflicht – unabhängig von ihrem Wohnsitz und der Aufenthaltsdauer im jeweiligen Bezirk.

Als Nachweis gilt laut Bundes-Erlass ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, oder ein negativer Antigen-Test, einer befugten Stelle, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Falls erforderlich, werden seitens des Landes zusätzliche Testkapazitäten eingerichtet. Alle Testmöglichkeiten auf www.land-oberoesterreich.gv.at/corona-info

Für die Corona-Schutzimpfung stehen in den Bezirken zahlreiche Möglichkeiten bereit: Neben den Hausärztinnen und Hausärzten sind das die Impfstraßen des Landes OÖ, die Pop-Up-Impfstellen zum anmeldefreien Impfen, sowie die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, die auch ordinationsfremden Patientinnen und Patienten einen niederschwelligen Zugang zu Impfungen anbieten.



Alle aktuellen Impfangebote auf www.ooe-impft.at


Erfreulicher Anstieg bei Impfungen:

Der Trend, der vergangenen Tage zeigt deutlichen Anstieg bei der Zahl der durchgeführten Impfungen. Insbesondere die Anzahl der verabreichten 1. und 3. Impfungen hat sich im Verlauf der letzten 2 Wochen fast verdoppelt.

Auch in Hinblick auf die Anzahl der gebuchten Impftermine im vergangenen Monat lässt sich ein starker Aufwärtstrend feststellen. Daher der Appell an alle Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher vom umfangreichen Impfangebot des Landes Gebrauch zu machen. Für die öffentlichen Impfstraßen können Termine sowohl für die Erst-, Zweit- als auch für die Drittimpfung über die Buchungsplattform www.ooe-impft.at gebucht werden. Geimpft wird neben den Impfstraßen des Landes OÖ, bei den Hausärztinnen und Hausärzten, in den Pop-Up-Impfstellen, sowie bei zahlreichen niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, die auch ordinationsfremden Patientinnen und Patienten einen niederschwelligen Zugang zu Impfungen anbieten.

Neue Covid-19-Maßnahmen in OÖ treten mit 08.11. in Kraft

Nachstehende Regelungen gelten ab Montag, vorbehaltlich etwaiger anderer Regelungen seitens der Bundesregierung.

· Es gilt die 2,5-G-Regel (geimpft, genesen oder PCR-getestet) bei körpernahen Dienstleistungen, für die Gastronomie, Freizeiteinrichtungen und die Hotellerie für Mitarbeiter/innen, Kund/innen und Besucher/innen.

· Für Kultureinrichtungen wie Theater, Kinos, Kabaretts und Konzertsäle gilt die 2,5-G-Regel für Mitarbeiter/innen, Kund/innen und Besucher/innen.

· In Kultureinrichtungen, wie Museen, Kunsthallen, kulturellen Ausstellungshäusern, Bibliotheken, Archiven und Büchereien gilt die 2,5-G-Regel für Mitarbeiter/innen und eine FFP2-Maskenpflicht für Kund/innen und Besucher/innen.

· Bei Veranstaltungen/Zusammenkünften (unter 25 Personen ausgenommen) gilt bis 500 Besucher 2,5-G, bei mehr als 500 Besuchern 2-G.

· Für Spitäler sowie Alten- und Pflegeheime gilt die 2,5-G-Regel für Mitarbeiter/innen und Besucher/innen. Beschränkt wird auch die Anzahl der Besuche, die in Krankenhäusern möglich sein werden. Hier kommt die bekannte 4 x 1-Regel zur Anwendung. Sie bedeutet konkret, dass ein/e Patient/in von täglich einem Besucher für eine Stunde Besuch erhalten kann.

Die Verordnung ist >> hier

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