AK rät den Beschäftigten des insolventen Klosterhofs, das Arbeitsverhältnis nicht überstürzt aufzulösen

AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer - Foto Arbeiterkammer OÖ
AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer - Foto Arbeiterkammer OÖ

Die E.J. Dobersberger Restaurations- und Gastronomie Ges.m.b.H, besser bekannt unter dem Namen Klosterhof, ist insolvent. Betroffen sind 45 Arbeitnehmer/-innen. Sie haben ihre November-Löhne und das Weihnachtsgeld noch nicht erhalten. „Die Beschäftigten machen sich Sorgen um ihre Arbeitsplätze. Denn sie sind – gerade jetzt vor Weihnachten – auf ihre Löhne und Gehälter angewiesen, um den Lebensunterhalt bestreiten zu können“, macht AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer die Dramatik deutlich. Dennoch sei es wichtig, Ruhe zu bewahren und nicht überstürzt das Arbeitsverhältnis zu lösen, so Kalliauer. „Denn dadurch könnten Ansprüche verloren gehen“, warnt der AK-Präsident. Für die nächste Woche planen die Insolvenzexperten/-innen der AK eine Informationsversammlung für die betroffenen Arbeitnehmer/-innen.

Bei der Informationsversammlung erhalten die Beschäftigten Informationen, wie sie zu ihrem Geld kommen. Laut Schuldnervertretung ist eine Fortführung des Betriebs geplant. „Sollte dennoch jemand sein Arbeitsverhältnis früher beenden wollen, raten wir dringend, sich vorher beraten zu lassen, damit keine Ansprüche verloren gehen“, empfiehlt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

Wird die Arbeiterkammer Oberösterreich im Rahmen der Beratungen und Versammlungen zur Vertretung bevollmächtigt, kümmert sie sich um die Anmeldung und Beantragung der offenen Ansprüche bei Gericht und beim Insolvenz-Entgelt-Fonds. Die Vertretung ist für die Betroffenen kostenlos. Die Gerichtsgebühren werden vorgestreckt.

Wann die Arbeitnehmer/-innen mit der Zahlung durch den Insolvenz-Entgelt-Fonds rechnen können, lässt sich derzeit nicht abschätzen. Die AK sowie die Insolvenz-Entgelt-Fonds Service GmbH werden sich bemühen, diese Wartefrist möglichst kurz zu halten.

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