Pflegegeld für 91-Jährige ohne Begründung von Stufe 4 auf Stufe 3 zurückgestuft

AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer - Foto Arbeiterkammer OÖ
AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer - Foto Arbeiterkammer OÖ

Für eine 91-jährige Frau hat die Arbeiterkammer Oberösterreich in einem Gerichtsverfahren eine Wiederanhebung des Pflegegeldes erreicht, nachdem dieses aus unerfindlichen Gründen von Pflegestufe 4 auf Stufe 3 zurückgestuft worden war. Die Differenz macht deutliche 225,80 Euro pro Monat aus.

Die Tochter der betagten Dame hatte sich an die Linzer Arbeiterkammer um Hilfe gewandt. Die Rechtsexperten/-innen der AK prüften den Fall und kamen zu dem Schluss, dass sich der Pflegebedarf der Frau in keiner Weise verringert hatte und die Zurückstufung daher rechtswidrig war. Die AK übernahm daher die Rechtsvertretung der Frau und brachte beim Arbeits- und Sozialgericht eine Klage gegen den Bescheid ein. Mit Erfolg: Auch der gerichtliche Sachverständige stellte fest, dass der Pflegebedarf unverändert hoch war. In einem gerichtlichen Vergleich wurde das Pflegegeld daher wieder auf Stufe 4 erhöht. Der Dame stehen nun wieder 677,60 statt zuletzt 451,80 Euro monatlich für die nötige Pflege zur Verfügung, ein massiver Unterschied.

„Leider sind wir immer wieder mit Fällen konfrontiert, in denen Pflegebedürftige zu niedrig eingestuft werden bzw. in denen das Pflegegeld aus unverständlichen Gründen plötzlich gekürzt wird. Betroffene bzw. deren Angehörige, die sich beim Pflegegeld ungerecht behandelt fühlen, sind daher gut beraten, die kostenlose Sozialrechtsberatung der Arbeiterkammer in Anspruch zu nehmen. Sehen unsere Experten Erfolgsaussichten, gehen wir – für die Betroffenen ebenfalls kostenlos – vor Gericht. Und wir haben schon in vielen Fällen ein höheres Pflegegeld für AK-Mitglieder und Pensionisten erstritten“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

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