Verfassungsgerichtshof lehnt AK-Beschwerde ab:
Präsident Stangl enttäuscht: „Urteil ist zur Kenntnis zu nehmen“

Zum Leidwesen von tausenden Beschäftigten tritt mit 31. Dezember 2021 die Abschlagsfreiheit für Langzeitversicherte, also die „Hacklerregelung“, außer Kraft. Betroffen sind Arbeitnehmer/-innen, die in jungen Jahren zu arbeiten begannen und auf durchgehende Erwerbsbiografien zurückblicken. Die AK OÖ hat diese Ungerechtigkeit wiederholt vehement kritisiert. Unter dem Motto „45 Jahre sind genug!“ wurde die Politik aufgefordert, dieses Vorhaben aufzugeben. Bislang ohne Erfolg!

Eine gewisse „Schonfrist“ gibt es noch bis zum 31. Dezember. Wer bis zu diesem Zeitpunkt, 45 Beitragsjahre erworben hat und das 62. Lebensjahr noch nicht erfüllt hat, kann auch zu einem späteren Stichtag die abschlagsfreie Pension in Anspruch nehmen.

Die Sache hat aber einen Haken: Für die Erfüllung der 45 Beitragsjahre werden bei Männern keine Präsenzdienst- und Zivildienstzeiten angerechnet. Per Verfassung ist „Mann“ jedoch zur Leistung dieser Dienste verpflichtet. Durch die Nichtanrechnung entstehen durchaus veritable Härtefälle. AK-Präsident Andreas Stangl: „Uns sind Fälle bekannt, bei denen Beschäftigte bis zum 31. Dezember 2021 durch Erwerbstätigkeit bis zu 539 Beitragsmonate (44 Jahre und 11 Monate) erworben haben und aufgrund der Nichtanrechnung der Präsenz- und Zivildienstzeiten wegen eines einzigen Monats Abschläge aufgebürdet bekommen. Das ist für die Betroffenen ein Schlag ins Gesicht!“

Diese Unsachlichkeit, die von ÖVP und Grünen beschlossen wurde, griff die Arbeiterkammer OÖ auf und zog damit bis zum Verfassungsgerichtshof. Die Nichtanrechnung jener Zeiten verstößt nach Ansicht der AK OÖ gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz sowie die Eigentumsfreiheit. „Bedauerlicherweise konnten unsere juristisch fundierten Argumente den Verfassungsgerichtshof nicht von der Verfassungswidrigkeit der Regelung überzeugen. Das Höchstgericht wies die Beschwerde ab, was wir zur Kenntnis nehmen“, zeigt sich AK-Präsident Stangl enttäuscht.

Die Betroffenen müssen daher empfindliche Abschläge von mehreren hunderten Euro pro Kalendermonat in Kauf nehmen. Besonders bitter: Präsenz- und zivildienstableistende Männer, die ein Leben lang fleißig ins Sozial- und Pensionssystem eingezahlt haben, müssen diese bittere Pille schlucken!

Die Arbeiterkammer OÖ hat damit alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft. Weitere rechtliche Schritte sind ausgeschlossen, höchstgerichtliche Urteile sind zu akzeptieren! Präsident Stangl: „Wenngleich rechtlich das Ende der Fahnenstange erreicht ist, fordern wir mit Nachdruck den Gesetzgeber auf, diese Ungerechtigkeit endlich zu beseitigen, also Präsenz- und Zivildienstzeiten in vollem Umfang anzurechnen und insgesamt die Abschlagsregelung für Langzeitversicherte wieder aufzuheben!“

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