Hohes Insolvenzrisiko von Fahrschulen: AK fordert mehr Transparenz und Absicherung von Kundengeldern

AK Beratung © E. Wimmer, Arbeiterkammer Oberösterreich
AK Beratung © E. Wimmer, Arbeiterkammer Oberösterreich

Wenn Fahrschulen die Bewilligung für den Betrieb entzogen wird oder sie in die Insolvenz schlittern, verlieren Fahranfänger/-innen oft mehr als 2.000 Euro, die sie zur Gänze vorausbezahlt haben. Der AK-Konsumentenschutz rät, nur Ausbildungsverträge mit gestaffelten Teilzahlungen abzuschließen. „Prinzipiell kann es aber nicht die Aufgabe der Konsumentinnen und Konsumenten sein, sich vor den wirtschaftlichen Turbulenzen der Fahrschulen zu schützen. Vielmehr ist der Gesetzgeber gefragt, hier für Sicherheit zu sorgen“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.


Aktuell ist der AK-Konsumentenschutz mit Beschwerden zu zwei ehemaligen oberösterreichischen Fahrschulen konfrontiert, denen im heurigen Jahr die Bewilligung für den Betrieb einer Fahrschule behördlich entzogen wurde. Die Fahrschüler/-innen zahlen, je nach Führerscheinkategorie, häufig zwischen 1.200 Euro und mehr als 2.000 Euro voraus. Für diese Zahlungen haben sie teilweise keine Gegenleistungen und auch keine Ausbildungsnachweise erhalten. Wurden Ausbildungsfahrstunden nicht ausreichend dokumentiert, so müssen auch diese bei Ersatzfahrschulen nachgeholt werden. Dadurch entstehen weitere Kosten. „Angesichts der aktuellen Teuerungswelle ist das ein unerträglicher Zustand“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.


Es ist nicht ausgeschlossen, dass es weitere Fahrschulschließungen bzw. Insolvenzen gibt und noch mehr Fahrschüler/-innen um ihre Vorauszahlungen umfallen. Daher hat die AK Oberösterreich das für den Verkehr zuständige Ministerium (BMK) mit dem Problem konfrontiert und gesetzliche Änderungen eingefordert. Ähnlich den Regelungen für Reiseveranstalter soll es verpflichtende Insolvenzversicherungen oder alternativ Bankgarantien geben. Eine weitere Möglichkeit der Schadensminderung wäre ein gesetzlich verpflichtender Teilzahlungsmodus, so wie er etwa im Bauträgervertragsgesetz vorgegeben ist.


Bis zum Zustandekommen einer gesetzlich verankerten Absicherung rät der Konsumentenschutz der AK Oberösterreich dringend dazu, nur Ausbildungsverträge mit gestaffelten Teilzahlungen (nach Leistungserbringung) zu vereinbaren. Keinesfalls sollten Verträge abgeschlossen werden, bei denen wegen gänzlicher Vorauszahlung der Totalverlust eintreten kann. Manche Fahrschulen bieten diese Teilzahlungsmöglichkeiten auf Drängen der AK derzeit an, unterwandern sie aber, indem sie mit vergünstigten Angeboten bei Gesamtvorauszahlung locken.


Laut den gesetzlichen Vorgaben müssen Fahrschulen ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit vorweisen können. Derzeit kann die zuständige Fahrschulbehörde das nicht ausreichend überprüfen. Daher fordert die AK, dass ein wirksamer Schutz der Fahrschüler/-innen vor Verlust bei Insolvenzen gesetzlich verankert werden muss.


Außerdem sollten Fahrschulen zu mehr Transparenz bei der Preisauszeichnung verpflichtet werden. Wer seine Dienstleistungen online anbietet, sollte seine Preise auch per Gesetz online auszeichnen müssen. Das wäre eine wichtige Orientierungshilfe für die Konsumenten/-innen.

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