AK-Präsident Stangl fordert: Arbeits- und Sozialminister müssen auch das Arbeitslosengeld an die aktuell hohe Inflation anpassen!

Andreas Stangl Foto AK OÖOE Florian Stöllinger
Andreas Stangl Foto AK OÖOE Florian Stöllinger

AK-Präsident Andreas Stangl fordert von Arbeitsminister Martin Kocher und Sozialminister Johannes Rauch, beim Arbeitslosengeld umgehend eine Einigung zu finden und diese an die aktuell hohe Inflationsrate anzupassen. „Gerade für arbeitslose Menschen, die immens von Armut betroffen sind, soll es keine Anpassung an die Inflation geben, so wie es nun für andere Sozialleistungen geplant ist. Das ist völlig unverständlich und inakzeptabel und muss schnell geändert werden“, sagt der AK-Präsident. Das Problem: Bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes werden zumeist Einkommen aus dem vorletzten Jahr herangezogen. Bei den aktuell hohen Teuerungsraten erleben die Bezieher/-innen von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe deswegen einen enormen Kaufkraftverlust, der rasch abgefedert werden muss.


Die aktuelle Bundesregierung hat bei der geplanten Valorisierung von Sozialleistungen ab 1. Jänner 2023 arbeitslose Menschen nicht berücksichtigt. Und das, obwohl gerade diese Personen immens von Armut betroffen sind: Bei ganzjährig Arbeitslosen sind aktuell 57 Prozent armutsgefährdet. Sie und ihre Familien leben unter der Armutsschwelle in der Höhe von 1.371 Euro netto monatlich (zwölfmal pro Jahr). Die durchschnittliche Höhe des Arbeitslosengeldes betrug im Vorjahr 1.077 Euro netto pro Monat und liegt somit unter diesem Wert. Bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes werden zumeist Einkommen aus dem vorletzten Jahr herangezogen. Sind die Beitragsgrundlagen zum Zeitpunkt der Antragstellung älter als ein Jahr, so werden diese mit dem sogenannten Aufwertungsfaktor der betreffenden Jahre aufgewertet. Dies ist jedoch derzeit angesichts der hohen Inflation viel zu wenig. Menschen im Notstandshilfebezug bzw. Langzeitarbeitslose erhalten überhaupt keine regelmäßige Kaufkraftanpassung ihres AMS-Bezugs.


Die aktuell hohe Teuerungsrate schmälert die Kaufkraft von Arbeitslosengeld- und Notstandshilfe-Bezieher/-innen enorm. Zieht man den Miniwarenkorb heran, der für Arbeitssuchende besonders relevant ist, weil dieser den wöchentlichen Einkauf widerspiegelt, so hat das Arbeitslosengeld durch die Preissteigerungen seit dem Vorjahr mittlerweile um rund ein Viertel an Kaufkraft verloren. Das bedeutet, dass arbeitslose Personen aktuell durchschnittlich nur eine reale Kaufkraft von etwas mehr als 800 Euro im Monat zur Verfügung haben. „Das ist zum Leben eindeutig zu wenig. Die Minister Kocher und Rauch sind gefordert, hier eine Korrektur vorzunehmen. Erstens braucht es eine Anhebung der Nettoersatzrate beim Arbeitslosengeld auf mindestens 70 Prozent des letzten Einkommens. Und zweitens eine jährliche Anpassung der arbeitslosen Einkommen an die reale Teuerung“, fordert AK-Präsident Andreas Stangl. Arbeitslosengeld, Notstandshilfe und auch das Krankengeld für Arbeitslose müssen umgehend in das Teuerungs-Entlastungspaket III aufgenommen werden und an die reale Inflation angepasst werden, außerdem soll aus Sicht der AK der Familienzuschlag von 97 Cent auf mindestens zwei Euro täglich angehoben werden.

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