Bilanz 2022 der AK Vöcklabruck

Bilanz-PK AK Vöcklabruck Weidinger Stangl c AK OÖ - Wolfgang Spitzbart
Bilanz-PK AK Vöcklabruck Weidinger Stangl c AK OÖ - Wolfgang Spitzbart

Das Jahr 2022 war ein außergewöhnliches und schwieriges. Der russische Angriffskrieg in der Ukraine und die massiven Teuerungen verunsicherten und belasteten die Menschen wie selten zuvor. Damit nicht genug: Viele AK-Mitglieder waren mit arbeitsrechtlichen Verstößen und vorenthaltenen Pensions- oder Pflegegeldansprüchen konfrontiert. In arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten, in Insolvenzverfahren sowie im Konsumentenschutz konnte die AK Oberösterreich für ihre Mitglieder mehr als 105 Millionen Euro erkämpfen.

Nichts beschäftigte die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im vergangenen Jahr so sehr wie die enorme Teuerungswelle. Viele fühlen sich von der Politik im Stich und mit ihren finanziellen Problemen alleine gelassen. Vier von zehn Beschäftigten kommen mit ihrem Einkommen kaum oder gar nicht mehr über die Runden, wie eine kürzlich durchgeführte IFES-Studie unter den oberösterreichischen Beschäftigten zeigt. Demnach müssen sich drei Viertel der Menschen in unserem Bundesland selbst immer stärker einschränken, um über die Runden zu kommen. Acht von zehn erwarten sich, dass die Landesregierung endlich mehr gegen die Teuerung unternimmt.

Vehementer interessenpolitischer Einsatz gegen die Teuerungen
Die Arbeiterkammer nahm die Verwerfungen auf dem Energie- und Lebensmittelmarkt zum Anlass, vehement bundes- und vor allem landespolitische Maßnahmen zur Eindämmung der Preissteigerungen einzufordern, wie etwa:

• die Umverteilung der Übergewinne des landeseigenen Energieversorgers, • einen leichteren Zugang zur Wohnbeihilfe, • eine spürbare Erhöhung des Heizkostenzuschusses oder • einen Wärmepreisdeckel, wie es ihn im Burgenland bereits gibt.

Um den AK-Mitgliedern in dieser schwierigen Situation direkt und unkompliziert zu helfen, hat die AK zwei neue finanzielle Direktleistungen ins Leben gerufen:

• einen Zuschuss zum Fahrsicherheitstraining in Höhe von 100 Euro für junge AK-Mitglieder, um sie in ihrer Mobilität zu unterstützen – dieses Angebot wurde bereits mehr als 1.100 Mal in Anspruch genommen;
• und den AK-Schulbonus im Wert von 100 Euro für alle oberösterreichischen Volksschul-, Vorschul- und Sonderschulkinder.

Hauptaufgaben der AK Oberösterreich sind und bleiben aber die Beratung und Vertretung ihrer Mitglieder im Arbeits- und Sozialrecht, die Lohnsteuerberatung und der Insolvenzrechtsschutz, der Konsumentenschutz und die Bildungsberatung. Mit der Beratung und Vertretung in Angelegenheiten der Arbeitslosenversicherung wurde 2022 ein neues und zusätzliches Angebot geschaffen.

Damit alle Mitglieder möglichst einfach zu ihrem Recht kommen, setzt die AK ganz bewusst auf die Dezentralisierung ihrer Serviceleistungen. Sie bietet ihnen die Möglichkeit, sich Rat und Hilfe direkt in ihrer Region, in einer der 14 AK-Bezirksstellen in ganz Oberösterreich, zu holen.

321.000 Beratungen
Während die Beratungszahlen im Arbeits- und Sozialrecht annähernd jenen aus dem Jahr 2021 entsprachen, gab es im Konsumentenschutz einen Zuwachs um mehr als 5.000 Beratungen bzw. sieben Prozent. Das ist auf vermehrte Anfragen zu den Themen Energie und Wohnen zurückzuführen, etwa zu Strom- und Gaspreisen, Pelletspreisen, aber auch zum Pfusch beim Klimabonus.

Rund 7.800 abgeschlossene Rechtsfälle
Wenn die Beratung nicht ausreicht, übernimmt die AK Oberösterreich auch die Vertretung ihrer Mitglieder. Im vergangenen Jahr wurden von den Juristen/-innen der AK Oberösterreich rund 12.300 Rechtsakte bearbeitet. Die Zahl der neu aufgenommenen Akte ist im Vergleich zum Jahr zuvor um 22 Prozent gestiegen. Mehr als 7.800 Rechtsfälle konnte die AK für ihre Mitglieder in arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten sowie in Insolvenzverfahren gerichtlich oder außergerichtlich zu einem Abschluss bringen. Die Erfolgsquote lag im Arbeitsrecht bei knapp 80 Prozent. Die meisten Fälle betrafen Beschäftigte in der Arbeitskräfteüberlassung, im Gastgewerbe, Handel und im Transportwesen. Rund 83 Prozent von ihnen waren in Betrieben beschäftigt, in denen es keinen Betriebsrat gab.

Mehr als 105 Millionen Euro für die Mitglieder erreicht
Insgesamt konnte die AK Oberösterreich 2022 für ihre Mitglieder 105,2 Millionen Euro erkämpfen. Der Bereich Sozialrecht macht mit 65,6 Millionen Euro den Großteil der erstrittenen Beträge aus, gefolgt vom Bereich Arbeitsrecht mit 19,4 Millionen Euro und von den Insolvenzsachen mit mehr als 17 Millionen Euro.

AK Vöcklabruck half im vergangenen Jahr fast 7.700 Mal
Aktuell sind im Bezirk Vöcklabruck 55.492 AK-Mitglieder mit Hauptwohnsitz gemeldet. Im vergangenen Jahr haben sich Rat- und Hilfesuchende 7.695 Mal an die AK Vöcklabruck gewandt: in 4.515 Fällen telefonisch, in 2.630 Fällen persönlich (inklusive 118 Bildungsberatungen) und in 550 Fällen schriftlich bzw. per E-Mail.

Rund 7,7 Millionen Euro erkämpft
Bei vielen Arbeitsrechtsproblemen reicht eine Beratung nicht aus. Die AK muss dann bei den Arbeitgebern intervenieren. Außergerichtlich hat die AK Vöcklabruck im Jahr 2022 in 199 Fällen 639.144 Euro an vorenthaltenem Entgelt hereingebracht. Manche Arbeitgeber lassen es aber auf einen Streit vor Gericht ankommen. Die AK Vöcklabruck musste daher in 75 Fällen für ihre Mitglieder vor das Arbeitsgericht gehen. Dabei hat sie 209.304 Euro erkämpft.

Von den insgesamt 274 Fällen stammt die überwiegende Mehrheit (220) aus Betrieben ohne Betriebsrat. Das zeigt einmal mehr, wie wichtig eine betriebliche Interessenvertretung für die korrekte Bezahlung der Arbeitnehmer/-innen und die Einhaltung des geltenden Arbeitsrechts ist.

Hauptsächliche Gründe für Rechtshilfen und -vertretungen waren Differenzen bei der Endabrechnung von beendeten Arbeitsverhältnissen (108), offenes Entgelt (55) sowie unbegründete Entlassungen (25).

In 252 Sozialrechtsangelegenheiten erstritt die AK Vöcklabruck im Vorjahr 6.032.384 Euro. Dabei ging es vor allem um die Themen Pension, Pflegegeld sowie Versehrtenrente. Zusätzlich wurden für 124 Arbeitnehmer/-innen aus 17 insolventen Betrieben im Bezirk 793.803 Euro durchgesetzt.

In Summe hat die AK Vöcklabruck an arbeits- und sozialrechtlichen Ansprüchen sowie an Forderungen nach Insolvenzen für ihre Mitglieder Zahlungen von insgesamt 7.674.803 Euro erreicht.

Streit um jeden Euro für die AK-Mitglieder: von 68 bis 25.617 Euro In ihrem Engagement für ihre Mitglieder machen die AK-Rechtsexperten/-innen keinen Unterschied, ob es sich um große oder kleine Beträge handelt. So haben die Vöcklabrucker AK-Rechtsexperten/-innen für eine Frau, die bei einer Leasingfirma eine Anstellung angenommen hatte, 68,19 Euro erstritten. Der Produktionsmitarbeiterin war eine Arbeit in einem Zwei-Schicht-Modell zugesagt worden. Tatsächlich handelte es sich aber um ein Drei-Schicht-Modell, wodurch sie aber ihren Betreuungspflichten nicht nachkommen konnte. Entsprechend löste sie die Beschäftigung bereits am ersten Tag der Probezeit auf. Den ihr zustehenden Betrag bekam sie allerdings erst nach AK-Intervention ausgezahlt.

Den höchsten Betrag erkämpfte die AK Vöcklabruck für einen Mitarbeiter eines Handelsunternehmens für Schmierstoffe. Als dieser erkrankte, berücksichtigte sein Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung im Krankenstand nicht korrekt, insbesondere den neuen Anspruch mit Beginn des neuen Arbeitsjahres. Die AK informierte die Firmenführung über die berechtigten Ansprüche des Mitarbeiters. Als diese nicht auf die Hinweise reagierte, trat der Mitarbeiter berechtigt vorzeitig aus dem Arbeitsverhältnis aus, was zu einer Kündigungsentschädigung führte. Der Mann erhielt rund vier Monate lang weder vom Arbeitgeber noch von der österreichischen Gesundheitskasse Entgelt. Schlussendlich erstritt die AK für den Arbeitnehmer aus Bezirk Vöcklabruck 25.617 Euro brutto.

Ein Fall aus dem Arbeitsrecht: 15.200 Euro Abgangsentschädigung für schwerkranke Mitarbeiterin
Eine Produktionsmitarbeiterin arbeitete elfeinhalb Jahre lang für eine Firma. Dabei musste sie bei der Endprüfung/Verpackung stehend Autoteile kontrollieren, einpacken und auch dementsprechend heben. Knieoperationen, ein Bandscheibenvorfall und schließlich eine Krebserkrankung zwangen sie zu längeren Krankenständen. Die Firma ersetzte inzwischen den Arbeitsplatz mit einer Leasingmitarbeiterin und drängte die 53-jährige Mitarbeiterin zu einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Als Zugehörige zum Kreis der begünstigt Behinderten stand die Frau aber unter besonderem Kündigungsschutz. Die Firma reichte daher einen Antrag auf Zustimmung zur Kündigung beim Sozialministerium-Service ein, um das Arbeitsverhältnis rechtsgültig auflösen zu können. Die Frau aus dem Bezirk Vöcklabruck wandte sich an die AK. Mit Erfolg: Durch einen Vergleich vor Gericht erhielt sie eine freiwillige Abgangsentschädigung in der Höhe von 15.200 Euro brutto.

Ein Fall aus dem Sozialrecht: AK erkämpft für Monteur die Anrechnung von Schwerarbeitszeiten
Ein 56-jähriger Sonnenschutzmonteur aus dem Bezirk Vöcklabruck installierte 20 Jahre lang Markisen, Sonnensegel und Rollläden. Hebehilfen waren dabei kaum möglich. Nachdem das Unternehmen in Konkurs gegangen war, übte er bei einer Leasingfirma nachfolgend dieselbe Tätigkeit aus. Beide Firmen hatten ihn als Schwerarbeiter gemeldet. Als er sich jedoch bezüglich Pensionsantritt erkundigte und einen Antrag auf Feststellung der – einstweilen nur als vorläufig anerkannten – Schwerarbeitszeiten stellte, erkannte die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) seine Arbeit nicht als Schwerarbeit an. Verzweifelt wandte er sich an die AK Vöcklabruck um Hilfe. Diese konnte schließlich mit Hilfe von Zeugenaussagen und Fotos nachweisen, dass es bei der Tätigkeit des Mannes eindeutig um Schwerarbeit handelte und er zurecht die Anerkennung von Schwerarbeitszeiten einforderte. Die Folge: Der Mann kann dadurch seine verdiente Schwerarbeiterpension mit knapp 61 Jahren und weniger Abschlägen bei der Pensionshöhe antreten.


AK Vöcklabruck – Serviceangebot
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 7:30 Uhr bis 16 Uhr
Freitag: 7:30 Uhr bis 13:30 Uhr

Persönliche Beratung: während der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung unter Tel. 050/6906-5217

Telefonische Beratung: während der Öffnungszeiten unter Tel. 050/6906-1 – aus ganz Oberösterreich

Bildungsberatung: jeden zweiten Mittwoch nach Terminvereinbarung unter Tel. 050/6906-5217

Kontakt
AK Vöcklabruck
Ferdinand-Öttl-Straße 19
4840 Vöcklabruck

Tel: 050/6906-5217
E-Mail: voecklabruck@akooe.at
Homepage: ooe.arbeiterkammer.at/voecklabruck

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