Betriebstechnischer Hinweis für Rettungshubschrauber: Erster Antrag als unzulässig zurückgewiesen

Im Verfahren rund um den betriebstechnischen Hinweis für Rettungshubschrauber wurde ein erster Antrag (der Heli Austria GmbH) als unzulässig zurückgewiesen. Individualanträge an den VfGH sind - vereinfacht gesagt - nur unter gewissen Bedingungen zulässig; eine davon ist, dass kein anderer zumutbarer Weg vorhanden sein darf, um den VfGH damit zu befassen. Dieser Weg liegt jedoch hier vor: die Beschwerdeführer selbst haben einen Bescheid in dieser Sache erwirkt und diesen auch (in der unteren Instanz) bekämpft.
Zum betriebstechnischen Hinweis für Rettungshubschrauber ist noch ein weiteres Verfahren (eines anderen Flugbetreibers) beim VfGH anhängig, über das noch nicht entschieden wurde.

Weitere Meldungen