AK gewinnt Musterprozess gegen Modelagentur

Unzählige Konsumentenbeschwerden über Modelagenturen sind in den letzten Jahren in der Konsumentenberatung eingelangt. Es ging immer um das gleiche Problem: Konsumenten wurden überredet, teure Fotos und Sedcards machen zu lassen mit dem Versprechen, damit lukrative Aufträge als Models zu bekommen. Die Aufträge blieben aber aus. Die Arbeiterkammer OÖ führte daher einen Musterprozess gegen Star-Light Models aus Linz. Nach dem (noch nicht rechtskräftigen) Urteil des Berufungsgerichts muss Star-Light die für Fotos und Sedcards bezahlten Kosten rückerstatten.

Die Arbeiterkammer OÖ brachte 2004 beim BG Linz gegen die Modelagentur Star-Light eine Klage für acht Konsumentinnen und einen Konsumenten ein, weil diese für Fotos und Sedcards Beträge von jeweils ca. € 500 bezahlt hatten aber keinen einzigen Auftrag erhielten. Die „Models“ waren meist durch Zeitungsinserate auf die Modelagentur aufmerksam geworden, in denen suggeriert wurde, dass nahezu jede Person als Model in Frage käme. Da den BewerberInnen bei Vertragsabschluss von Star Light erklärt wurde, dass für die Vermittlung Fotos bzw. Sedcards erforderlich seien, beauftragten sie Star-Light mit der Herstellung. Sie glaubten, die hohen Kosten rasch durch Werbeaufträge ausgleichen zu können, weil ihnen mündlich beim Vorstellungsgespräch gute Erfolgschancen in Aussicht gestellt worden waren. Aber auch eine Konsumentin, der schriftlich ein Auftrag zugesichert worden war, wurde nie vermittelt. Da die AK OÖ zahlreiche Beschwerden erhielt, klagte sie Star-Light Models für neun Betroffene auf Vertragsauflösung.

Ergebnis des Gerichtsverfahren
Nach einem umfangreichen Ermittlungsverfahren, in dem zahlreiche Zeugen einvernommen und zwei Gutachten eingeholt wurden, bestätigte das Landesgericht Linz als Berufungsgericht nun, dass alle Betroffenen über die Eignung der Fotos und Sedcards zur Vermittlung als Model in Irrtum geführt wurden und hob die Verträge aus diesem Grunde auf. Es stützte sich bei seiner Entscheidung auf die Aussagen der Gerichtssachverständigen, wonach die Qualität der im Auftrag von Star-Light hergestellten Fotos und Sedcards sehr schlecht sei und die branchenüblichen Anforderungen an eine Sedcard nicht erfüllt würden. Da die BewerberInnen realistischerweise nur als Komparsen, nicht aber als Fotomodell vermittelbar seien war die Erstellung einer teuren Sedcard auch nicht erforderlich.

Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, es kann jedoch nur noch eine außerordentliche Revision an den OGH beantragt werden.

Ähnlicher Musterprozess
In einem ähnlichen Musterprozess erreichte die Arbeiterkammer OÖ ein bereits rechtskräftiges Urteil gegen die Modelagentur Hermes in Pasching. In diesem Urteil wurde außerdem festgestellt, dass die Fotos bzw. Sedcards weniger als die Hälfte des verrechneten Preises wert seien.

Achtung
Die AK warnt aufgrund immer wiederkehrender Beschwerden vor Vorauszahlungen an Modelagenturen. Seriöse Agenturen verrechnen die anfallenden Kosten mit den einlangenden Honoraren des Models, sodass diesem kein Kostenrisiko entsteht.

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