AK warnt: Abschaffung des Kumulationsprinzips wird Lohndumping und Gesetzesbrüchen Tür und Tor öffnen!

AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer - Foto Arbeiterkammer OÖ
AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer - Foto Arbeiterkammer OÖ

„Es ist ein Schlag ins Gesicht für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie für jene Unternehmen, die ordentlich wirtschaften“, kritisiert AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer die Pläne der Regierung, das Kumulationsprinzip etwa bei Vergehen gegen das Arbeitsrecht abzuschaffen. Für mehrere strafbare Handlungen soll es künftig nur noch eine lächerliche Mini-Strafe geben. Das hätte fatale Folgen, denn Gesetze würden quasi wirkungslos. „Das ist ein weiteres Zugeständnis an die Industrie“, so Kalliauer. Er fordert strengere statt mildere Strafen für „schwarze Schafe“ unter den Arbeitgebern

Derzeit gilt im Verwaltungsstrafverfahren für das Zusammentreffen mehrerer strafbarer Handlungen noch der Grundsatz, dass die Strafen „pro Fall“ verhängt werden. Werden mehrere Verwaltungsübertretungen begangen, sind die Strafen nebeneinander, „kumuliert“, zu verhängen. Dieses Kumulationsprinzip wird zum Beispiel bei der Vollziehung des Lohn- und Sozialdumpingbekämpfungsgesetzes angewendet – um zahlungsunwillige Unternehmen, die notorisch unterentlohnen, abzuschrecken. Die Strafen sind durchaus rigoros, wie folgendes Beispiel zeigt:

Werden in einem Unternehmen mehr als drei Arbeitnehmer/-innen (vorsätzlich) unterentlohnt, muss der Arbeitgeber pro Beschäftigtem zwischen 2.000 und 20.000 Euro Strafe zahlen. Im Wiederholungsfall drohen Strafen zwischen 4.000 und 50.000 Euro pro Delikt. Solche Strafen haben eine massiv abschreckende Wirkung. AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer: „Das zeigt sich auch in der Praxis. Die Zahl der notorischen Unterentlohnungen ist seit der Einführung des Kumulationsprinzips drastisch zurückgegangen.“

Umso unverständlicher ist es, dass die Bundesregierung von diesem Prinzip nun abrücken will. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf würde das Kumulationsprinzip faktisch zerstört. Der Entwurf räumt zwar die Möglichkeit ein, bis Ende 2019 bzw. auch danach einzelne Gesetze zu erlassen, die das Kumulationsprinzip ausdrücklich vorsehen. Schweigt jedoch der Gesetzgeber, werden sämtliche Bestimmungen, die aktuell dieses Prinzip vorsehen, aus dem Rechtsbestand eliminiert. „Dies hätte gerade im Arbeitsrecht folgenschwere Auswirkungen“, warnt der AK-Präsident: „Regelungen, wie das Lohn- und Sozialdumpingbekämpfungsgesetz oder das Arbeitszeitgesetz würden wirkungslos werden.“

Dazu ein ernüchterndes Beispiel aus der Praxis aus jener Zeit, in der das Kumulationsprinzip noch nicht eingeführt worden war: In einem Unternehmen waren nicht weniger als 1.000 Beschäftigte von Verstößen nach dem Lohn- und Sozialdumpingbekämpfungsgesetz betroffen. Die Strafe für den Arbeitgeber betrug damals gerade einmal läppische 4.000 Euro. Mit dem Kumulationsprinzip, das kurz danach eingeführt worden ist und derzeit noch gilt, hätte der Unternehmer 800.000 Euro Strafe zahlen müssen!

Das zeigt recht eindrucksvoll, dass die von der Regierung geplanten Mini-Strafen Unternehmen geradezu dazu animieren, Gesetze zu brechen. Kalliauer: „Große Unternehmen könnten dann hunderten Beschäftigten ihren Lohn einfach vorenthalten und kämen damit fast straflos durch. Denn derartige Mini-Strafen zahlen Großbetriebe aus der Kaffeekassa.“ Kalliauer fordert die Regierung auf, das Kumulationsprinzip zu erhalten und Gesetzesbrüche durch Arbeitgeber bei Unterentlohnung und Arbeitszeitverstößen noch strenger zu sanktionieren. „Damit nicht jene Unternehmer durch die Finger schauen, die ordentlich wirtschaften und sich an die Gesetze halten“, so der AK-Präsident.

Weitere Meldungen