Überstunden nicht bezahlt, Stehzeiten einfach als Urlaub deklariert
Eine recht eigenwillige Auffassung vom Arbeitsrecht legte eine Linzer Transportfirma an den Tag. Überstunden wurden nicht bezahlt. Als der betroffene Mitarbeiter kündigte, blieb ihm die Firma den letzten Monatslohn und sämtliche Beendigungsansprüche schuldig. Zu allem Überfluss wurde dem Mann, wenn die Firma keine Arbeit für ihn hatte, ohne sein Wissen Urlaub oder Zeitausgleich verrechnet. Die Arbeiterkammer erreichte für den Kraftfahrer knapp 2900 Euro Nachzahlung. Die Nachzahlung wäre noch höher ausgefallen, wäre nicht ein Teil der Überstunden bereits verfallen gewesen.
Nicht ganz ein Jahr war der Kraftfahrer bei der Firma beschäftigt. Weil ihm ständig Überstunden nicht bezahlt wurden, kündigte er und wandte sich an die Arbeiterkammer. Leider waren zu diesem Zeitpunkt viele Überstunden bereits verfallen, weil der für ihn geltende Kollektivvertrag nur eine Verfallsfrist von drei Monaten vorsieht, wenn die Überstunden nicht schriftlich geltend gemacht werden.
Die Firma war ihm aber auch den letzten Monatslohn schuldig geblieben, außerdem wurden die Beendigungsansprüche wie aliquotes Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie Urlaubsersatzleistung nicht bezahlt. Zudem stellte sich heraus, dass der Arbeitgeber, wenn er für den Lkw-Fahrer keine Arbeit hatte, einfach Urlaub oder Zeitausgleich abgezogen hatte.
Als die Arbeiterkammer intervenierte, gab der Transportunternehmer zu, dass die letzte Urlaubsabrechnung sowie die Beendigungsansprüche noch zu zahlen seien. Die Firma befand sich bereits in solchen wirtschaftlichen Schwierigkeiten, dass sie Konkurs anmelden musste. Zum Glück bekam der Arbeitnehmer seine Ansprüche dann relativ rasch aus dem Insolvenzfonds. Trotzdem waren vom Zeitpunkt der Fälligkeit bis zur Auszahlung rund acht Monate vergangen.
„Der Fall zeigt einmal mehr, wie wichtig unsere Parlamentarische Bürgerinitiative für eine Verlängerung der Verfallsfristen ist. Nicht umsonst haben mehr als 25.000 Menschen die Initiative von AK und ÖGB unterschrieben“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer. Die Initiative umfasst zwei Punkte:
Verfallsfristen von weniger als drei Jahren für nichtbezahlte Ansprüche von Arbeitnehmern/-innen sollen abgeschafft werden.
Die Beschäftigten sollen verständigt werden müssen, wenn eine Kontrolle durch Gebietskrankenkasse und Finanzamt zeigt, dass sie zu wenig Lohn oder Gehalt bekommen haben.