Bundesrat beschließt Mini-Reform der Sozialhilfe

Die Teuerung trifft Haushalte mit geringen Einkommen besonders hart. Bereits jetzt sind in Österreich mehr als eine Million Menschen auf Sozialleistungen angewiesen. „Soziale Transfers helfen, das zunehmende Problem der teilweisen Verarmung unserer Gesellschaft abzufedern. Aber sie lösen es nicht, weil die Sozialhilfe zu gering ist, um Armut zu verhindern“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl. Daran ändert sich auch durch die Reform der Sozialhilfe, die morgen im Bundesrat beschlossen wird, zu wenig. Nichtsdestotrotz muss das Land Oberösterreich zumindest diese Mini-Reform rasch in ihren Landesgesetzen umsetzen, um die Existenz zehntausender Menschen zu gewährleisten, die auf Hilfe angewiesen sind.


Ohne Sozialleistungen wären in Österreich laut der europäischen Erhebung über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC 2019-2021) 26 Prozent der Bevölkerung armutsgefährdet, dank sozialer Transfers sind es „nur“ 15 Prozent. In Oberösterreich wird der Anteil an armutsgefährdeten Menschen durch Sozialleistungen von 20 auf zehn Prozent halbiert. In absoluten Zahlen heißt das aber, dass bereits vor der aktuellen Teuerungswelle mehr als eine Million Menschen in Österreich auf Sozialleistungen angewiesen waren. Insbesondere Kinderarmut ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen: Im gesamten Bundesgebiet waren im Vorjahr rund 320.000 Kinder und Jugendliche unter 17 Jahren von Armut betroffen – um fast zehn Prozent mehr als ein Jahr zuvor.


Morgen soll nun die neue Sozialhilfereform des Bundes im Bundesrat beschlossen werden, diese muss innerhalb von sechs Monaten in den Landesgesetzen verankert werden. „Der Bund hat sich leider mit einer Mini-Reform begnügt. Jetzt liegt es am Land Oberösterreich, zumindest den vorhandenen Spielraum zu Gunsten der sozial schlechter gestellten Menschen in Oberösterreich voll auszuschöpfen und somit endlich erste Maßnahmen gegen die Teuerung zu setzen“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.


Stangl fordert, dass folgende Punkte der Sozialhilfereform so rasch wie möglich in Oberösterreich verbindlich umgesetzt werden, damit die neuen Regelungen bereits im Sommer in Kraft treten können:


Das Pflegegeld darf nicht mehr auf die Sozialhilfe angerechnet werden.
Sonderzahlungen bei Einkommen und Pensionen dürfen die Sozialhilfe nicht mehr reduzieren.
Die Härtefallregelung muss umfassend umgesetzt, die Sozialhilfe bei Bedürftigkeit unbedingt gewährt werden.
Bewohnerinnen in Frauenhäusern und Personen in betreuten Wohnformen für Menschen mit Behinderung, Wohnungslose, Jugendliche etc. sollen künftig die volle Sozialhilfe in Höhe von 977,94 Euro monatlich erhalten.
Alle krisenbedingten Förderungen (z.B. alle Einmalzahlungen des AMS) für armutsbetroffene Menschen sollen gänzlich anrechnungsfrei verankert werden

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