AK präsentiert ISW-Studie

Platz eins und zwei im Ranking der Firmen, die am häufigsten das Arbeitsrecht verletzen: Im aktuellen Schwarzbuch Arbeitswelt der Arbeiterkammer Oberösterreich liegen Leiharbeitsfirmen ganz vorn. Auch was die gesetzlich vorgeschriebene Gleichbehandlung von Leiharbeitskräften und Stammpersonal betrifft, gibt’s in der Branche noch Verbesserungsbedarf: 48 Prozent der Leiharbeitskräfte sehen sich noch immer benachteiligt. Das zeigt eine Studie des Instituts für Sozial- und Wirtschaftswissenschaften (ISW), die heute von AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer und dem Landessekretär der Gewerkschaft PRO-GE, Walter Schopf, präsentiert wurde.

Anfang 2013 ist eine Novellierung des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes (AÜG) in Kraft getreten, die in wesentlichen Bereichen die Gleichbehandlung von Leiharbeitskräften und Stammbelegschaft zwingend vorschreibt. In den Betrieben ist die Neuregelung noch nicht angekommen. So müssen Leiharbeitskräfte 14 Tage im Voraus über das Ende einer Überlassung informiert werden, wenn sie mindestens drei Monate in einem Betrieb gearbeitet haben. Die Realität sieht anders aus: Mehr als ein Viertel (27 Prozent) der Befragten gibt an, dass die Überlassung völlig ohne Vorankündigung noch am gleichen Tag beendet wurde! In insgesamt 62 Prozent der Fälle lag die Vorankündigungszeit unter den vorgeschriebenen zwei Wochen.

Nach dem Ende einer Überlassung folgt häufig auch das Ende des Arbeitsverhältnisses bei der Leiharbeitsfirma. Bei 29 Prozent der Betroffenen erfolgt die Auflösung einvernehmlich, doch 50 Prozent dieser Gruppe geben an, dass das von ihnen nicht gewollt war. Hier gibt‘s offenbar Druck von den Leiharbeitsfirmen. In 22 Prozent der Fälle erfolgte eine Kündigung durch die Leiharbeitsfirma. Urlaub ist mit 16 Prozent die dritthäufigste Variante. Aber auch hier hat in etwa die Hälfte der Befragten angegeben, dass der Urlaub nicht auf eigenen Wunsch genommen wurde. In nur 15 Prozent der Fälle wechseln die Befragten sofort zum nächsten Einsatz. In neun Prozent der Fälle wurden die Betroffenen ins Stammpersonal übernommen. Entlohnte Stehzeit wurde in nur drei Prozent der Fälle gezahlt.

Auch bei der Arbeitszeit und bei betrieblichen Sozialleistungen müssen Leiharbeitskräfte seit 2013 gleichbehandelt werden. Doch nur beim Essen herrscht weitgehend Gleichbehandlung. 84 Prozent der Leiharbeitskräfte können zum gleichen Preis wie die Stammbeschäftigten in der Betriebskantine mittagessen. Betriebliche Transportmöglichkeiten können nur 40 Prozent nutzen, Kinderbetreuungsangebote nur 32 Prozent. Generell zeigt sich, dass in Betrieben mit Betriebsrat die Gleichbehandlung besser funktioniert.

Grundsätzlich keine Gleichbehandlungspflicht besteht bei betrieblichen Entgeltbestandteilen, wie freiwilligen Überzahlungen oder gewinnabhängigen Prämien. Bei den gewinnabhängigen Prämien werden nur 23 Prozent der Betroffenen beteiligt.

Bei der betrieblichen Weiterbildung fühlen sich nur 16 Prozent unterstützt. Den im Rahmen der AÜG-Novelle eingerichteten Sozial- und Weiterbildungsfonds (SWF) für Leiharbeitsbeschäftigte kennen allerdings die wenigsten. „Wir wollen, dass die Leiharbeitsfirmen verpflichtet werden, bei Abschluss eines Arbeitsverhältnisses auf den Fonds hinzuweisen“, fordert PRO-GE Landessekretär Schopf.

Bei der Einkommensentwicklung sehen 33 Prozent der Befragten in den letzten drei Jahren eine Verbesserung, 25 Prozent sehen eine Verschlechterung. Bei der Beschäftigungssicherheit sehen allerdings nur 18 Prozent eine Verbesserung und 35 Prozent eine Verschlechterung. Bei der Gleichbehandlung lässt sich trotz der angeführten Defizite eine leichte Tendenz zur Verbesserung erkennen.

Für AK-Präsident Kalliauer ergibt sich aus der Studie eine ganz klare Forderung: Unternehmen, die Leiharbeit nutzen, müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Gleichbehandlungsansprüche erfüllen. „Auch ein Rechtsanspruch auf betriebliche Entgeltbestandteile wie gewinnabhängige Prämien wäre nur fair“, so Kalliauer.

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