AK-Kalliauer: Abschlagsfreie Pension statt saures Bonus-Zuckerl!

AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer
AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer

Die Regierung plant völlig überraschend einen sogenannten Frühstarterbonus als „Ersatz“ für die Abschaffung der abschlagsfreien Pension nach 45 Arbeitsjahren. Gestern haben die Regierungsparteien mit den NEOS den SPÖ-Antrag für die Beibehaltung der Abschlagsfreiheit abgelehnt. „Das ist aus keinem Blickwinkel nachvollziehbar“, ist AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer erbost. Da werden gezielt und irreführend die Hacklerregelung und ein davon völlig unabhängiger Bonus vermischt, der anders als behauptet, keineswegs ein Ersatz für die abschlagsfreie Pension nach langer Versicherungsdauer ist. „Die Regierung will Menschen, die nach 45 Arbeitsjahren vorzeitig in Pension gehen, einfach Geld wegnehmen. Um das zu kaschieren, führt sie ein Bonus-Zuckerl für jene mit frühem Start ins Erwerbsleben ein. Wir verlangen, dass es auch weiterhin keine Abschläge nach 45 Arbeitsjahren gibt“, sagt der AK-Präsident.


Gegen Verbesserungen für Menschen, die früh zu arbeiten begonnen haben, ist an sich nichts einzuwenden. Die Zugangsvoraussetzungen für den „Frühstarterbonus“ sind aber bislang nur sehr vage definiert und werfen viele Fragen auf. Klar scheint, dass es den Bonus für Arbeitsmonate zwischen dem 15. und dem 20. Lebensjahre geben soll und dafür insgesamt 25 Beitragsjahre, unabhängig vom konkreten Pensionsantritt, ausreichend sein sollen. Bisher gibt es dazu keine klare Auskunft. Und was ist mit jenen, die länger zur Schule gegangen sind, Zeit in Bildung investiert haben und deswegen erst später mit dem Verdienen starten konnten?


Für Menschen, die nach 45 Arbeitsjahren vorzeitig in Alterspension gehen, ist der „Bonus als „Ersatz“ für die Abschläge, die sie in Zukunft dafür in Kauf nehmen müssen, jedenfalls ein Hohn. Sie verlieren im Durchschnitt rund 300 Euro Pension im Monat. Dieser Verlust soll durch maximal 60 Euro Frühstarterbonus „ersetzt“ werden.


Mit der als „Hacklerregelung“ bezeichneten Langzeitversichertenpension hat der Bonus übrigens gar nichts zu tun. Menschen mit 45 Beitragsjahren (dazu zählen etwa auch Präsenz- oder Zivildienst) können auch weiterhin vorzeitig in Alterspension gehen. Jene mit durchgängiger 45-jähriger Erwerbstätigkeit allerdings konnten das bisher abschlagsfrei tun. Ab 1. Jänner 2022 soll ihnen aber nach dem Willen der Regierung diese Abschlagsfreiheit gestrichen werden. „Es kann nicht sein, dass alle, die noch bis Dezember 2021 in Pension gehen, das ohne Abschläge tun können und im nächsten Monat bis zu 12,6 Prozent Abschläge gelten. Aber auch die geltende Regelung ist nicht gerecht“, sagt der AK-Präsident.


Die aktuell geltende abschlagsfreie vorzeitige Alterspension kann nur in Anspruch nehmen, wer vom 15. Lebensjahr bis zum Pensionsantritt (frühestens mit 60 Jahren) praktisch durchgehend gearbeitet hat. Das gelingt immer weniger Versicherten: bei der gesamten Langzeitversichertenpension gab es 2019 bundesweit und bei allen Versicherungsträgern lediglich 9.099 Neuzuerkennungen, um 17 Prozent weniger als 2018. Ein Fünftel davon (1.973) wurde Frauen zuerkannt. „Wir fordern, eine sinnvolle und gerechte Lösung, die alle Jahrgänge einbezieht und auch Zeiten des Präsenz- und Zivildienstes anrechnet“, so Kalliauer.


Das polemisierende Argument der Regierungsparteien, die „Benachteiligung“ der Frauen mit dem Streichen der Abschlagsfreiheit aus der Welt schaffen zu wollen, ist paradox. Frauen gehen aktuell (noch) mit 60 Lebensjahren abschlagsfrei in Pension. Mit der Anhebung des Frauenpensionsalters ab 2024 könnten auch Frauen bei langer Erwerbstätigkeit künftig die abschlagsfreie Pension in Anspruch nehmen. „Es braucht ganz andere Instrumente, um die Altersarmut von Frauen zu beseitigen. Das sind etwa flächendeckende, qualitätsvolle, ganzjährig geöffnete Kinderbetreuungseinrichtungen oder die bessere Bewertung von Kindererziehungs- und Pflegekarenzzeiten. Der Frühstarterbonus bewirkt all das nicht!“, kritisiert Kalliauer.

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