Gemeinde-LRin Langer-Weninger: Gemeinden als attraktive Arbeitgeber stärken Konkurrenzfähig durch mehr Flexibilität

Bildtext: Gemeinde-LRin Langer-Weninger will durch die Adaptierung der Dienstpostenplanverordnung den Fachkräftemangel in der Gemeindeverwaltung entgegenwirken.
Foto: Land OÖ/Margot Haag
Bildtext: Gemeinde-LRin Langer-Weninger will durch die Adaptierung der Dienstpostenplanverordnung den Fachkräftemangel in der Gemeindeverwaltung entgegenwirken. Foto: Land OÖ/Margot Haag

„Fachkräftemangel wohin das Auge reicht. Gleichzeitig haben wir erfreulicherweise eine so geringe Arbeitslosigkeitsquote (4,7%, Stand Februar 2023) wie zuletzt 2008. Der Mangel an qualifiziertem Personal macht jedoch auch vor unseren Gemeinden, den Motoren unserer Regionen, keinen Halt. Die anstehende Pensionierungswelle der geburtenstarken Jahrgänge bekräftigt eine rasche Überarbeitung des starren Systems der Oö. Gemeinde-Dienstpostenplanverordnung. So können wir dort helfen, wo es uns möglich ist und dem Personalmangel im öffentlichen Dienst nachhaltig entgegentreten.“

Gemeinde-Landesrätin Michaela Langer-Weninger


Laut einer Umfrage sehen rund 40% der befragten Gemeinden den Personalmangel als enormes Problem. Gerade die Bereiche Bauhof, Elementarpädagogik sowie allgemeine Verwaltung seien besonders stark betroffen. Erste Maßnahmen wurden durch das Land Oberösterreich bereits in den handwerklichen Bereichen und in der Elementarpädagogik gesetzt. „Ob vor Ort bei den Gemeinden, oder im Zuge der mehr als 200 Gemeindevorsprachen im letzten Jahr: Der Fachkräftemangel kommt immer wieder zur Sprache. Um die Gemeinden als Arbeitgeber attraktiver zu machen, habe ich mich dazu entschlossen, das Gemeindedienstrecht, insbesondere die Dienstpostenpläne in der Verwaltung, flexibler zu gestalten“, betont LRin Langer-Weninger.


Dienstrecht und besondere Herausforderungen

Die Oö. Dienstpostenplanverordnung regelt anhand der Einwohner/in die Anzahl der Bediensteten (Gesetzliche Grundlage: Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002) sowie deren Gehälter (Bewertungskriterien und Zuordnung in der Oö. Gemeinde-Einreihungsverordnung). Dadurch haben die Kommunen in der Personalgestaltung starre Vorgaben und können eine Besserstellung einzelner Bediensteter nur unter sehr strengen, genehmigungspflichtigen Vorgaben durch das Land Oberösterreich vornehmen. Einzig und allein einmalige Zuschläge können mittels Beschlusses des Gemeindevorstandes gewährt werden. „Aus diesem Grund habe ich die Fachabteilung „Direktion Inneres und Kommunales“ beauftragt, Vorschläge für eine flexiblere Neugestaltung der Oö. Gemeinde-Dienstpostenplanverordnung auszuarbeiten. Klares Ziel dabei ist die Zusammenarbeit der Gemeinden zu fördern, die Konkurrenzfähigkeit gegenüber der Privatwirtschaft zu steigern, sie in Summe als Arbeitsgeber attraktiver zu positionieren und deren Autonomien zu stärken“, betont Gemeinde-Landesrätin Michaela Langer-Weninger. Ab sofort befindet sich der Entwurf in Begutachtung.


Neue Regelung

Der vorliegende Verordnungsentwurf sieht vor, dass die bestehende Oö. Gemeinde-Dienstpostenplanverordnung um einen Abschnitt 3 ergänzt wird. Darin sind anpassungsfähige Sonderbestimmungen für Dienstpostenpläne von Gemeinden mit einer Verwaltungsgemeinschaft geregelt. Voraussetzung für deren Anwendung ist eine Verwaltungsgemeinschaft in zumindest einem wesentlichen Bereich der Verwaltung (Amtsleitung, gesamte Finanz- und Vermögensverwaltung, Buchhaltung, Bauwesen oder allgemeine Verwaltung).


Für Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft werden je nach Einwohnerkategorie (nun nur noch sechs statt bisher zwölf Kategorien) nur mehr die Spitzendienstposten festgesetzt, alle weiteren Dienstposten können unter Bedachtnahme auf die Oö. Gemeinde-Einreihungsverordnung relativ flexibel festgesetzt werden. Die Maximalzahl der zur Verfügung stehenden Dienstposten ist zwar begrenzt, wird aber gegenüber der bisherigen Regelung um zwei bis drei Dienstposten erweitert.


Auswirkung für Gemeindekooperationen

„Durch die Adaptierung der Oö. Gemeinde-Dienstpostenplanverordnung können Anzahl und Gehalt der Gemeindebediensteten gemeindespezifischer geregelt, Kompetenzen gebündelt und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entlastet werden. Für die Anwendbarkeit dieser neuen Regelungen ist eine Verwaltungsgemeinschaft in nur einem wesentlichen Bereich Voraussetzung. Dadurch ist ein möglichst niederschwelliger Zugang für Gemeinden gewährleistet“, so LRin Michaela Langer-Weninger abschließend.

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