Eltern brauchen ein verlässliches Kinderbildungs- und betreuungsangebot

AK-Präsident Andreas Stangl Foto AK OOE Florian Stöllinger
AK-Präsident Andreas Stangl Foto AK OOE Florian Stöllinger

„Schöne Worte reichen nicht. Um Kinderland Nr. 1 zu werden, ist mehr Engagement der Landespolitik nötig“, kritisiert AK-Präsident Stangl. Denn Oberösterreich hinkt beim Angebot für Kinderbildung und -betreuung weiterhin deutlich den anderen Bundesländern hinterher. Der Umstand ist bekannt. Dennoch ist von einem ambitionierten Ausbauplan und einer Ausbildungsoffensive, um den Arbeitskräftebedarf decken zu können, nichts zu sehen. So verwundert es wenig: Im Bundesländervergleich bleibt Oberösterreich weiter zurück und holt nicht auf.


Das andauernde Schönreden bringt Eltern, die einen Platz in Kinderkrippen oder Kindergärten suchen, nichts. Immer mehr Frauen sind in Beschäftigung, die Arbeitswelt wird immer flexibler. Eltern sind daher vermehrt auf eine gut ausgebaute und gut funktionierende institutionelle Kinderbildung und -betreuung angewiesen. Die Vorteile einer frühen Förderung vor der Schule sind längst unbestritten. „Jeder hier investierte Euro rechnet sich mehrfach“, ist sich AK-Präsident Andreas Stangl sicher.


Daten und Fakten sprechen eine deutliche Sprache

Bei den Unter-Drei-Jährigen liegt Oberösterreich mit einer Betreuungsquote von rund 21 Prozent im Bundesländervergleich an vorletzter Stelle, der Abstand zu fünf der acht anderen Bundesländer hat sich in den letzten fünf Jahren sogar vergrößert. Im Bundesdurchschnitt beträgt die Betreuungsquote 30 Prozent. Das EU-Ziel liegt bei 45 Prozent. Bei gleichbleibender Wachstumsgeschwindigkeit erreicht Oberösterreich dieses erst in 18 Jahren.

Noch weiter zurück liegt Oberösterreich bei den Plätzen für Unter-Drei-Jährige, die eine Vollzeitbeschäftigung der Eltern ermöglichen (sogenannte VIF-Plätze). Gerade einmal für fünf Prozent aller Kinder dieser Altersgruppe ist ein entsprechendes Angebot vorhanden. Damit liegt Oberösterreich in dieser Kategorie abgeschlagen an letzter Stelle im Bundesländer-Ranking. In den letzten fünf Jahren hat sich der Abstand zu sieben der acht restlichen Bundesländer vergrößert.


Auch bei Drei- bis Sechsjährigen ist das Angebot an verfügbaren Ganztagsplätzen schwach. Mit 26,3 Prozent liegt Oberösterreich auch hier nur auf dem vorletzten Platz. Gegenüber sechs anderen Bundesländern fiel Oberösterreich auch hier weiter zurück.


Laut Bildungsinvestitionsgesetz sollen im Schuljahr 2032/33 40 Prozent der schulpflichtigen Kinder ganztägig (Schule, Horte) betreut werden. Aber auch in der schulischen Nachmittagsbetreuung nimmt Oberösterreich im Bundesländervergleich die vorletzte Stelle ein. Der Landesrechnungshof stellte im Vorjahr fest, dass das Erreichen der gesetzlich erwünschten Betreuungsquote nicht absehbar ist. In den vergangenen fünf Jahren fiel man gegenüber sieben der acht anderen Bundesländer weiter zurück.


Politische Initiative ist nötig: Konkrete Forderungen an das Land OÖ

Der große Abstand zu allen Zielen belastet die oberösterreichischen Familien. Die Arbeiterkammer Oberösterreich fordert das Land Oberösterreich auf, mit den zusätzlichen finanziellen Mitteln des Bundes ein Maßnahmenpaket zu beschließen, einen konkreten regionalen Umsetzungsplan zu erstellen und die notwendigen Ressourcen aus dem Budget bereitzustellen. Für ein umsetzbares Konzept müssen die Kräfte aller Partner und Expert:innen gebündelt werden. Trägerorganisationen, Gemeinden und Städte sowie die Sozialpartner haben schon mehrfach unter Beweis gestellt, dass sie gemeinsam gute Lösungen erarbeiten.

Die AK Oberösterreich fordert:


einen Rechtsanspruch auf einen qualitätsvollen Betreuungsplatz ab dem zweiten Lebensjahr wie z.B. in Tirol,
ein kostenfreies Angebot bis zum Ende der Sekundarstufe I (Unterstufe MS/AHS),
Maßnahmen für den konkreten Ausbau der institutionellen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen und des ganztägigen Schulangebots im Pflichtschulalter sowie einen konkreten Plan einer Ausbildungsoffensive für die kommenden zehn Budgetjahre auf Basis einer sozialräumlichen Planung 2024 bis 2033,
die nachhaltige finanzielle Sicherung des Angebots für die Gemeinden.

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