AK-Rechtsschützer überprüften

AK-Rechtsschützer überprüften für Linzer Endabrechnung nach Pensionsantritt: Firma musste 6.000 Euro nachzahlen


Sicher ist sicher. Nach seinem Pensionsantritt entschloss sich ein Linzer, die Endabrechnung seiner Firma von den Rechtsschützern/-innen der AK überprüfen zu lassen. Völlig zurecht, denn wenn er diese vorbehaltlos akzeptiert hätte, wären ihm tausende Euro entgangen. Es kamen nämlich fehlende Beträge zum Vorschein, die sich zudem auf die Höhe der Abfertigung auswirkten. „Wir können nur immer wieder appellieren, sich nach der Beendigung des Dienstverhältnisses die Abrechnungen von unseren Profis kontrollieren zu lassen. Wie man sieht, zahlt es sich oft aus“, so AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.


17 Jahre lang war der nunmehrige Pensionist als Werksleiter in einem Industriebetrieb im Bezirk Gmunden beschäftigt, ehe er in den wohlverdienten Ruhestand trat. Nach seiner Pensionierung ließ er beim Arbeiterkammer-Rechtsschutz die Endabrechnung überprüfen. Eine kluge Entscheidung. Denn wie sich herausstellte, hatte der Arbeitgeber bei der Berechnung des Kranken-, Feiertags- und Urlaubsentgelts die bezahlten Prämien, Überstundenentgelte und Zulagen nicht zur Gänze berücksichtigt.


Dadurch kam es natürlich auch zu Differenzen bei der Berechnung der „Abfertigung Alt“. Insgesamt ergaben sich offene Ansprüche von mehr als 6.000 Euro. Die Arbeiterkammer informierte den Betrieb über die Mängel und machte die Ansprüche des pensionierten Werkmeisters geltend. Man konnte sich außergerichtlich einigen, das Unternehmen zahlte die Differenzen an Kranken-, Feiertags- und Urlaubsentgelt sofort nach. Die Abfertigungsunterschiede wurden nach einem Zahlungsplan in Raten entsprechend überwiesen.


Einmal mehr rät daher AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer nachdrücklich zur Kontrolle von Endabrechnungen nach Beschäftigungsende: „Der Fall ist ein typisches Beispiel, auch wenn oft keine Absicht dahintersteckt. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten daher Endabrechnungen immer überprüfen lassen – am besten von unseren AK-Rechtsschutzexperten. Denn es ergeben sich bei der Endabrechnungskontrolle manchmal auch unvermutete Differenzen.“



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