Bezirkshauptmannschaft Gmunden - Eingeschränkter Parteienverkehr ab dem 3. November 2020

Aufgrund der angespannten Lage müssen wir derzeit ein großes Augenmerk auf die Bewältigung der Corona-Situation legen. Das Contact-Tracing bindet einen Großteil unserer Personalressourcen, weshalb leider Einschränkungen im täglichen Parteienverkehr erforderlich sind.


Wir stehen Ihnen ab 3. November 2020 auschließlich nach vorheriger telefonischer oder elektronischer Terminvereinbarung gerne für Ihre Anliegen zur Verfügung. Ohne Termin ist ein Betreten des Gebäudes nicht möglich.


Im Interesse des Gesundheitsschutzes sind dabei sehr strikte Regeln einzuhalten, weshalb wir Sie bitten, unser Amt nur in dringenden Angelegenheiten, die nicht online oder telefonisch erledigt werden können, aufzusuchen. Kommen Sie nur in unser Amt, wenn Sie gesund sind (ohne Symptome wie Husten, Schnupfen, Halskratzen, Geruchs- oder Geschmacksverlust).


Wir bitten Sie um Verständnis, dass ein Einlass in unser Gebäude nur nach vorheriger Terminvereinbarung mit dem zuständigen Sachbearbeiter erfolgt.

Telefonnummer: 07612/792-0
E-Mail: bh-gm.post@ooe.gv.at

Betreten Sie das Gebäude nur einzeln, mit Mund-Nasen-Schutz (bitte selbst mitbringen) und mit entsprechendem Abstand. Nach Anmeldung im Foyer werden Sie dort abgeholt und in die jeweilige Gruppe begleitet werden. Gleichzeitig ersuchen wir Sie, die Hände an den aufgestellten Desinfektionsspendern zu desinfizieren.

Nur dann, wenn wir uns alle an die angeführten Vorgaben halten und auch weiterhin die Hygiene- und Schutzmaßnahmen, welche von der Bundesregierung festgelegt wurden, einhalten, wird es uns gelingen, die Verbreitung des Coronavirus weiterhin einzudämmen. Wir alle sind dafür verantwortlich, unseren Beitrag zur Eindämmung der Pandemie zu leisten.

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