Sonderförderaktion für Gastgärten

Martin Ettinger, WK-Bezirksstellenobmann von Gmunden.
Martin Ettinger, WK-Bezirksstellenobmann von Gmunden.

- Anträge ab 30. April 2021 möglich

Der 19. Mai 2021 wird von vielen Menschen herbeigesehnt. Ab diesem Tag wird es wieder möglich sein, Gastronomiebetrieben einen Besuch abzustatten – das allerdings mit Einschränkungen. „Im Innenbereich darf die Gästegruppe max. 4 Erwachsene zuzüglich Minderjähriger, im Outdoor-Bereich max. 10 Personen umfassen“, erklärt Martin Ettinger, WK-Bezirksstellenobmann von Gmunden. Deshalb zeigt sich Ettinger über eine Sonderförderaktion des Tourismusministeriums erfreut, die über die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) abgewickelt wird. Diese Förderung hat die Schaffung neuer Verabreichungsplätze im Außenbereich im Fokus sowie die Attraktivierung bestehender Gastgärten. Mit der Gastgärtenförderung werden Investitionen und ergänzende Sachaufwendungen, wie Schanigärten und Gastraumausstattungen ab 5.000 Euro, mit einem Zuschuss von 20 Prozent gefördert. Auch begleitende Maßnahmen wie etwa Fassadengestaltungen, Beschattungen oder die Schaffung barrierefreier Zugänge sind im Förderrahmen enthalten. Detailinfos sind zu finden unter: www.oeht.at bzw. www.sichere-gastfreundschaft.at

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