FPÖ fällt um, keine Verbesserungen für NachtschwerarbeiterInnen

Foto_Rainer_Wimmer
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Wer Nachtschwerarbeit leistet, sollte ohne Abschläge das Sonderruhegeld in Anspruch nehmen können. Diese wichtige Verbesserung für ArbeiterInnen wurde am 2. Juli auf Initiative der Gewerkschaften im Parlament abgestimmt. Entgegen anderslautender Ankündigungen hat die FPÖ gemeinsam mit ÖVP und NEOS gegen den konkreten Abänderungsantrag zum ASVG gestimmt und sich damit ein weiteres Mal gegen die ArbeitnehmerInnen gestellt. Dabei hätten es sich gerade jene Menschen, die Nachtschwerarbeit in Bergwerken oder am Hochofen leisten, verdient, abschlagsfrei in Pension gehen zu können, betont der Vorsitzende der Produktionsgewerkschaft, Rainer Wimmer. Lediglich dem Entschließungsantrag habe die FPÖ zugestimmt. Wenn es darum geht, konkrete Taten zu setzen, macht die FPÖ einen Rückzieher. Einem Entschließungsantrag ohne unmittelbare Auswirkungen wird aber zugestimmt, um vorgeben zu können, auf der Seite der Beschäftigten zu stehen. Das ist Show-Politik, kritisiert Wimmer.

Abschläge trotz zusätzlicher Beiträge

Nach derzeitiger Gesetzeslage können Personen, die mindestens 20 Jahre Nachtschwerarbeit oder 15 Jahre in den letzten 30 Beitragsjahren das Sonderruhegeld in Anspruch nehmen, wobei Frauen ab dem 52. und Männer ab dem 57. Lebensjahr vorzeitig in Pension gehen können. Für Nachtschwerarbeit müssen vom Dienstnehmer 3,4 Prozent zum normalen Pensionsversicherungsbetrag extra bezahlt werden. Trotz dieser zusätzlichen Beiträge wird den ArbeitnehmerInnen ein Abschlag bis zu 13,8 Prozent pro Jahr auferlegt.

Hier geht es um Personen, die oftmals am Ende ihrer Kräfte sind. Es wäre daher mehr als gerecht gewesen, heute für diese Gruppe ein Zeichen zu setzen und die Abschläge mit 1. Jänner 2020 abzuschaffen. Dabei geht es um mehr als Geld. Es geht auch um Wertschätzung für all jene, die Arbeiten unter schwersten Bedingungen verrichten, unterstreicht der Gewerkschaftsvorsitzende. Diese Maßnahme wäre budgetär leicht verkraftbar gewesen, da unter 2.000 Personen das Sonderruhegeld in Anspruch nehmen.

Schluss mit Bestrafung Betroffener

Wimmer plädiert einmal mehr dafür, dass die Abschläge im Pensionssystem überdacht werden müssen. Derzeit müssen ArbeitnehmerInnen, die die Korridorpension ab dem 62. Lebensjahr in Anspruch nehmen, Abschläge von 15,3 Prozent hinnehmen. Und das auch, wenn man 47 Beitragsjahre hat. Wir sind aber der Meinung, 45 Jahre sind genug!, so der Gewerkschaftsvorsitzende.

Das Pensionssystem muss so gestaltet sein, dass jene, die lange gearbeitet und eingezahlt haben, dafür nicht bestraft werden. Das ist leistbar, lediglich der politische Wille fehlt, hier im Sinne der Betroffenen zu handeln,sagt Wimmer.

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