Fischerausbildung: Die Leidenschaft zum Fischen

Fischereirevier Oberes Salzkammergut
Fischereirevier Oberes Salzkammergut

Vor das Recht zu angeln hat der Gesetzgeber die Hürde einer „Fischerprüfung“ gestellt. Um die Fischerprüfung abzulegen, wird vom Fischereirevier Oberes Salzkammergut ein Kurs angeboten. Damit werden die Prüfungskandidaten Schritt für Schritt, übersichtlich durch alle Themengebiete der Fischerprüfung geführt. In der Fischereiausbildung werden materielle und immaterielle Werte und Grundlagen über Weidgerechtigkeit, Lebensqualität, frische Luft, eine positive Einstellung zur Natur, Werte, Tugenden und Fertigkeiten zum Fischen vermittelt. Aus pädagogischer Sicht ist das Angeln mit einer Beziehung zur Natur ein wichtiger Beitrag für unsere Gesellschaft. Um die Fischerei in Oberösterreich auszuüben benötigt man nicht nur den Willen selbst, sondern gleichermaßen Achtung vor der Kreatur, Wissen, Feingefühl und einen Fischerkurs, der die theoretischen Kenntnisse für die Fischerkarte vermittelt. Unter der fachkundigen Leitung von Fischermeister Nikolaus Höplinger, wird das geforderte Wissen für den Erwerb einer Lizenz in einen Fischerkurs abgehalten.

Am 1. Februar 2020 startet um 8:30 Uhr der Jungfischerkurs im Bräu-Gasthof, Hallstatt, Seestraße 120, 4830 Hallstatt. Der zweite Termin, des zweiteilige Kurses, findet am 15. Februar 2020 ab 8:30 Uhr seine Fortsetzung. Die Fischerprüfung erfolgt direkt anschließen am Ende des zweiten Kurstages.

Um an der Prüfung teilnehmen zu können, muss an diesem Tag das zwölfte Lebensjahr vollendet sein. Die Kursgebühr beträgt 125 Euro. Darin enthalten sind die Kursunterlagen sowie die Ausstellungsgebühr der Fischerkarte. Anmeldeschluss ist der 24. Jänner 2020. Das Anmeldeformblatt finden Interessierte unter https://www.lfvooe.at/fischerpruefung/. Für weitere Fragen und zur Kursanmeldung steht Harald Eidinger unter haraldeidinger@gmx.at oder der Telefonnummer 0650-442 4501 zur Verfügung. Mit dieser behördlichen Fischerkarte und dem Lizenbüchel, die für ganz Oberösterreich gültig sind und auch in anderen Bundesländern anerkannt werden, kann dann bei den jeweiligen Fischereiberechtigten -oder Fischereiverein ein Fischereierlaubnisschein (Tages-, Wochen-, Monats- oder Jahreskarte) erworben werden. Mit der Fischerkarte, der Jahresfischerkarte (Lizenzbücherl) und einen Fischereierlaubnisschein darf dann am jeweiligen Gewässer die Angel ausgeworfen und gefischt werden. Petri Heil!

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