Rechtsstreit um „Schlosshotel Orth“ landet vor Bundesverwaltungsgericht

Symbolfoto
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Oberösterreich/Wien (OTS) -

Bürger stellen sich gegen Waldstück-Rodungen am Traunsee und bekämpfen UVP-Bescheid der Landesregierung Oberösterreich.

Rechtsanwalt kritisiert skandalöses Vorgehen der Behörden.

Überparteilichen Umweltschutz: Kampagnen-Start samt Crowd-Finanzierung für #waldstattparkplatz; „Umweltschutz kann kein bloßes Lippenbekenntnis bleiben“.
Seit Jahren beschweren sich Bürger des Bezirks Gmunden über die zahlreichen umstrittenen Hotelprojekte rund um den Traunsee. Dabei würden Investoreninteressen von zuständigen Behörden und Politikern ständig über die Natur und die heimische Bevölkerung gestellt und so die Gegend Stück für Stück zubetoniert – auch das ORF-Wirtschaftsmagazin ECO hat bereits darüber berichtet. Beim aktuellen Rechtsstreit geht es um das Hotelprojekt Landschloss Orth, besser bekannt unter dem Namen „Schlosshotel Orth“ aus der gleichnamigen TV-Serie, welches mit neuen An- und Zubauten in der Gemeinde Gmunden samt Rodungen beim Auwald einhergehen würde.

Umweltschutz kein Lippenbekenntnis
„Es kann nicht sein, dass der Kampf gegen den Klimawandel und entsprechende Wetterphänomene, wie die kürzlichen Hochwasser, bloße Lippenbekenntnisse unserer zuständigen Politiker sind und sich in der Praxis niemand um die Umweltverträglichkeit solcher Projekte schert. Die Oberösterreichische Landesregierung als zuständige Behörde hat das Bauprojekt nicht inhaltlich geprüft, sondern wollte per Bescheid die Umweltverträglichkeitsprüfung, UVP, für nicht notwendig erklären – ein mehr als eigenartiger Vorgang, den wir jetzt mit einer Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht anfechten. Dabei möchte ich betonen, dass wir keine grundsätzlichen Hotelgegner sind, sondern schlicht auf einer ordentlichen Prüfung bestehen, bevor Wälder einfach per Bescheid gerodet und die Fläche zubetoniert wird“, so Werner C. Binder, Sprecher des Vereins WaldstattParkplatz.

Skandalöses Vorgehen der Behörden
Im Verfahren werden die Bürger von Rechtsanwalt Wolfram Schachinger vertreten: „Das gesamte Vorgehen der Behörden ist skandalös. Einerseits musste der Bürgermeister das UVP-Thema wegen der bereits in der Vergangenheit höchst umstrittenen Hotelprojekte kennen und hat dennoch Bauverhandlungen für das Projekt abgehalten. Auch die bisherige Prüfung der Landesregierung Oberösterreich, ob das Vorhaben aufgrund von Überlagerungen mit anderen Hotels einer verpflichtenden UVP unterliegt, war wohl ein schlechter Witz: Diese kann nur durch Sachverständige erfolgen. Die Landesregierung, als für die UVP zuständige Behörde, hat keinen einzigen Sachverständigen beigezogen, viel mehr braucht man dazu nicht mehr zu sagen. Außer: das fechten wir aus.“

Kampagne und Verein
Die Kampagne #waldstattparkplatz startet mit einer Crowd-Finanzierung des gleichnamigen überparteilichen Vereins, der bisher über EUR 6.000 an Spendengeldern eingesammelt hat – mehr unter www.waldstattparkplatz.com.

Im Auftrag des Vereins „WaldstattParkplatz“.

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