Ab 1. Februar 2016 brauchen Autobahn- und Schnellstraßenbenutzer die neue Vignette!




Vignettenpflicht
Vignettenpflicht herrscht in Österreich für Pkw, Motorräder und leichte Wohnmobile. Der Tarif für die Jahresvignette beträgt heuer 85,70 Euro (Pkw) bzw. 34,10 Euro für Motorräder. Erhältlich sind auch 10-Tages- und 2- Monats-Vignetten.

Wer ohne gültige Vignette fährt, muss mit einer Ersatzmautzahlung von 120 Euro rechnen.


Beleg aufheben
Der Kaufnachweis sollte aufbewahrt – er dient im Falle eines Totalschadens oder bei Bruch der Windschutzscheibe als Beleg, mit dem eine Ersatzvignette beantragt werden kann. Aufgeklebt werden muss die Vignette am linken Windschutzscheibenrand oder hinter dem Rückspiegel.


Eine Ausnahme gibt es für Menschen mit Behinderung. Im Regelfall ist der Besitz eines Behindertenpasses gemäß Bundesbehindertengesetzes Voraussetzung für eine „Gratisvignette“. Nähere Infos dazu gibt es bei den Landesstellen des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen – wo sie auch zu beantragen ist.

Alte Vignetten entfernen
Neben Österreich gibt es in den Nachbarländern Schweiz, Slowenien, Tschechien sowie der Slowakei Vignettenpflicht, in Ungarn gilt das elektronische Mautsystem (E-Vignette). In Deutschland verlangen manche Städte eine Umweltplakette. Heimische Lenker sollten laut Asfinag nicht mehr als zwei Vignetten auf der Windschutzscheibe angebracht haben – solange die Sicht jedoch nicht behindert ist, gibt es keine Beschränkung der Pickerl-Anzahl und auch keine Strafen. Strenger ist da die Slowakei: Sie erlaubt keine alten, ungültigen slowakischen Plaketten. Auch Slowenien verlangt die Entfernung der alten Vignetten

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