Landesrat Achleitner: Regelungen für Öffnung der Skigebiete in OÖ ab 24.12. liegen vor – Appell zu Vorsicht und Rücksicht

Feuerkogel Foto Facebook
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„Die Sehnsucht nach Bewegung und Ablenkung an der frischen Luft ist sicherlich in den Weihnachtsfeiertagen und zum Jahreswechsel besonders groß und auch verständlich. Nun liegen sowohl die Bundesverordnung als auch die mit den anderen Bundesländern abgestimmte OÖ. Verordnung zur Öffnung der Skigebiete vor. Damit haben auch Oberösterreichs Skigebiete die Möglichkeit, ab morgen, 24. Dezember, in Betrieb zu gehen, für Skifahrerinnen und Skifahrer, aber auch zum Spazierengehen, Schneeschuhwandern oder Rodeln. All diese Aktivitäten im Freien ermöglichen den nötigen Abstand, ich appelliere aber trotzdem an alle Besucherinnen und Besucher der Skigebiete die Sicherheitsbestimmungen und Abstandsregelungen konsequent einzuhalten“, betont Wirtschafts- und Tourismus-Landesrat Markus Achleitner. „Die Seilbahn- und Liftbetriebe in Oberösterreich haben die Zeit genutzt, um sich entsprechend auf eine Öffnung der Skigebiete vorzubereiten. Jetzt liegt es insbesondere an den Skibegeisterten, sowohl auf der Piste selbst, als auch auf dem Weg dorthin Vorsicht und Rücksicht an den Tag zu legen. Denn nur so ist ab morgen ein Skivergnügen ohne negative Folgen in Form von steigenden Infektionszahlen möglich“, unterstreicht Landesrat Achleitner.

„Oberösterreichs Skigebiete haben sich für die bevorstehende Öffnung ab 24. Dezember entsprechend gerüstet: Es wurden FFP2-Masken angeschafft sowie Sicherheits- und Abstandskonzepte ausgearbeitet und umgesetzt. Nun liegt es an der Eigenverantwortung der Skifahrerinnen und Skifahrer, aber auch der anderen Ausflügler in die Skigebiete, die Corona-Schutzmaßnahmen auch konsequent einzuhalten“, erklärt Landesrat Achleitner.

Die Vorgaben für die Öffnung der Skigebiete sehen vor, dass in allen geschlossenen Zugangsbereichen für die Seilbahnanlagen und Zahnradbahnen sowie in den Gondeln selbst und auch in Sesselliften mit Abdeckung von allen über 14jährigen eine FFP2-Maske getragen werden muss. Für alle im Alter zwischen über 6 und unter 14 Jahren genügt ein Mund-Nasen-Schutz. Auch in allen offenen Zugangsbereichen ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ausreichend.

„Um den nötigen Abstand in den Gondeln zu ermöglichen, darf hier nur die Hälfte der Kapazität genutzt werden. Eine Ausnahme gibt es hier nur für Familien, die im gleichen Haushalt leben“, erläutert Landesrat Achleitner weiters. Die Abholung von Speisen und Getränken ist auf den Skihütten untersagt.

„Ich empfehle den Skifahrerinnen und Skifahrern, Liftkarten möglichst online zu kaufen, damit die Skigebiete gegebenenfalls einem zu großen Besucher-Ansturm rechtzeitig entgegenwirken können. Auf der Piste selbst ist eine Ansteckung kaum zu befürchten. Es sollten aber auch bei den Seilbahnen und Liftanlagen Gedränge und damit fehlender Abstand unbedingt vermieden werden“, stellt Wirtschafts- und Tourismus-Landesrat Markus Achleitner fest.


Folgende Skigebiete in Oberösterreich haben bekanntgegeben, dass sie ab 24. Dezember aufsperren werden:


· Hinterstoder Höss, Hinterstoder, Bezirk Kirchdorf

· Wurzeralm, Spital am Pyhrn, Bezirk Kirchdorf

· Hochficht, Klaffer, Bezirk Rohrbach

· Sternstein, Bad Leonfelden, Bezirk Urfahr-Umgebung

· Wintersportarena Liebenau, Liebenau, Bezirk Freistadt

· Kasberg, Grünau, Bezirk Gmunden

· Feuerkogel, Ebensee, Bezirk Gmunden

· Krippenstein, Obertraun, Bezirk Gmunden

· Dachstein West, Gosau, Bezirk Gmunden

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